Inkassokosten

Inkassokosten sind all diejenigen Kosten, die für die Durchführung eines Inkasso Mahnverfahrens entstehen. Dabei ist das Zustandekommen dieser Kosten gesetzlich straff geregelt und voll transparent. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wann und wofür Inkassokosten entstehen und von wem sie zu zahlen sind.

Inkassokosten

Dass die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister im Forderungsmanagement Kosten verursachen muss, ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass es sich bei Inkasso um eine Dienstleistung handelt. Der Inkassoprozess ist eine strikt geregelte Abfolge verschiedener Kontaktaufnahmen mit der Schuldnerseite. Angefangen von der ersten Inkassomahnung bis zum telefonischen Mediativinkasso. Die professionelle Durchführung dieser Maßnahmen braucht Zeit, und diese Zeit muss freilich bezahlt werden. Die Frage, wofür überhaupt Inkassokosten entstehen, ist damit sehr rasch beantwortet.

Wer zahlt?

Am Ende sind Inkassokosten immer von der Schuldnerseite zu tragen. Das liegt dran, dass es sich bei den Kosten, die für Inkasso entstehen, um einen sog. Verzugsschaden handelt. Einen Schaden also, der überhaupt erst entsteht, weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

Jedoch besteht der Dienstleistungsvertrag über die Erbringung der Inkassoleistung zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister. Insofern wären die Inkassokosten (rein technisch) zunächst auch vom Gläubiger zu tragen. Da ihm diese Kosten aber ohnehin vom Schuldner wieder zustehen, werden die Kosten auch direkt an den Schuldner weiter berechnet. Wie genau die Schuldverhältnisse zusammenhängen, lesen Sie ausführlich hier.

Wann entstehen Kosten?

Inkassokosten

Neben dem Warum interessiert im Zusammenhang mit Inkassokosten auch das wann, denn die Kosten für die Arbeit an zahlungsgestörten Forderungsangelegenheiten wachsen, je länger die Realisierung dauert. Dabei ist die für Schuldner günstigste Art aus einer (berechtigten) Inkassosache herauszukommen, möglichst frühzeitig zu bezahlen bzw. gemeinsam mit dem Inkasso Büro einen adäquaten Ratenzahlungsplan zu erarbeiten, wenn eine sofortige Vollzahlung nicht infrage kommt. Wenn sich Schuldner um die Sache kümmern und Kontakt zum Inkassodienstleister aufnehmen, sind nämlich weitere Maßnahmen nicht nötig und können ergo auch keine Kosten verursachen.

Umgekehrt treibt langes Warten bzw. die Idee eine Inkassosache einfach auszusitzen die Kostenspirale immer weiter. Denn sämtliche Maßnahmen, die in sämtlichen Stadien des Forderungsmanagements durchgeführt und angestoßen werden, verursachen Kosten, die am Ende eben doch von Schuldnerseite zu bezahlen sind. Im Extremfall können sich so über einen mehrjährigen Verlauf eines Inkassoprozesses inklusive gerichtlichem Mahnverfahren, Titulierung und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die zusätzlichen Kosten auf ein mehrfaches der ursprünglichen Forderung belaufen.

Das Beispiel zeigt, was eigentlich klar sein sollte: Wer sich um seine Zahlungsangelegenheiten kümmert, fährt unterm Strich immer günstiger.

Gesetzlicher Kontext

Inkassokosten schwebenInkassokosten dabei nicht im luftleeren Raum und sind auch keine Phantasiegebilde. Sie sind gesetzlich geregelt und seit dem 01. August 2013 sogar an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geknüpft. Diese Gesetzesänderung von 2013 besagt vereinfacht: Ein Inkassodienstleister darf für seine Tätigkeit im Forderungsmanagement denselben Betrag verlangen, den ein Rechtsanwalt für eine vergleichbare Dienstleistung verlangen muss. Dürfen und Müssen deshalb, weil in der Tat ein Anwalt verpflichtet ist, den vollen Gebührensatz zu verlangen, um im Vergleich mit anderen Anwälten keinen Wettbewerbsvorteil aus Preisdumping zu ziehen. Der Inkassodienstleister ist hingegen nicht verpflichtet den vollen Gebührensatz zu veranschlagen und kann damit (bei einer entsprechenden Kostenstruktur) sogar günstiger sein als ein Anwalt. Wie sich Inkassogebühren ganz genau berechnen, lesen Sie hier.

Fazit

Inkassokosten sind immer wieder ein Streitpunkt. Das liegt vor allem daran, dass viele Schuldner sie für überzogen halten und dabei verkennen, dass die Kosten gesetzlich geregelt und einheitlich sind. Es gilt: Wer sich um seine Zahlungsaufforderungen kümmert, fährt immer günstiger!

Veröffentlicht unter Inkasso
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