Inkassogebühren berechnen

Inkassogebühren berechnen

Was kostet Inkasso? Diese Frage treibt Gläubiger und Schuldner gleichermaßen um, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Wie sich Inkassogebühren berechnen, auf welcher gesetzlichen Grundlage sie stehen, und warum man eigentlich nicht wirklich von Berechnen sprechen kann, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

 

Eines ist bei der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister im Forderungsmanagement ganz klar: Die Dienstleistung, sprich die Arbeit an der zahlungsgestörten Forderungsangelegenheit, ist niemals kostenlos. Für seine Arbeit verlangt jeder seriöse Inkassodienstleister Gebühren. Die Frage ist aber, wie hoch diese Inkassogebühren sind, von wem sie zu tragen sind und, wie sie sich errechnen.

Die gesetzliche Grundlage

Der juristische Unterbau, Inkassogebühren berechnenum Inkassogebühren berechnen zu können, ergibt sich aus (mindestens) drei verschiedenen Stellen des deutschen Gesetzgebung, nämlich:

  1. §4, Nr. 5 Rechtsdienstleistungsgesetzt, wo geregelt ist, dass Inkassogebühren die Kosten, die ein Anwalt für dieselbe Tätigkeit verlangen müsste, nicht überschreiten dürfen,
  2. §13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG), der diese Gebühren abhängig von dem im Raum stehenden Streitwert reguliert und
  3. Nr. 2300 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt, die besagt, dass die entsprechenden Gebühren einen Gebührensatz von 1,3 nicht bzw. nur unter speziellen Umständen überschreiten dürfen.

Hinzu kommt noch eine entsprechende Auslagenpauschale (gem. Nr. 7002 der entsprechenden Anlage).

Ganz konkret

Was sagen nun diese vielen Gesetze und Kostenberechnungsanlagen ganz konkret aus? Im Grund sind sie so eine Art Anleitung, um Inkassogebühren berechnen zu können. Beginnen mit der Höhe des Streitwertes, sprich der unbezahlten Forderung, die selbstverständlich auf jeden Fall in der Inkassomahnung vorzukommen hat.

Dazu kommen dann die Posten Inkassogebühren entsprechend der Wertgebühren lt. RVG und die Auslagenpauschale lt. Nr. 7002 der Gebührenanlage, also 20% der einfachen Gebühr, höchstens jedoch 20,00 EUR. Zusätzliche Positionen ergeben sich ggf. aus Auslagen und Mahnspesen, die Gläubiger im betrieblichen Forderungsmanagement geltend gemacht haben sowie den Verzugszinsen, die sich wiederum aus der Höhe der Hauptforderung ergeben.

Aufgeschlüsselt ergibt sich also folgendes, beispielhaftes Schema, um Inkassogebühren berechnen zu können:

Position Betrag lt. Rechenbeispiel
Ursprungsschuld
(Hauptforderung)
250,00 EURO
Verzugszinsen 5,21 EURO
(bspw. für 6 Monate bei 4,17%*)
Auslagen für betriebliches Mahnwesen 20,00 EURO
Inkassogebühren
(1,3-facher (Maximal-)Satz)
58,50 EURO
Auslagenpauschale
(20% des 1-fachen Gebührensatzes von 45 EURO)
9,00 EURO
Gesamt 342,71 EURO

Inkassogebühren berechnen:
Gesetzeskenntnis hilft

Inkassogebühren berechnen

Die Aufstellung zeigt, dass Inkassogebühren berechnen nichts mit Phantasiegebühren zu tun hat, wie es professionellen Dienstleistern im Forderungsmanagement häufig zum Vorwurf gemacht wird. Wahr ist viel mehr, dass Inkassogebühren gesetzlich streng reguliert sind und sich ihre Höhe praktisch nicht variieren lässt. Und wenn, dann nach unten. PNO inkasso beispielsweise verzichtet in der ersten Mahnung bewusst auf die volle 1,3-fache Gebühr und ruft lediglich die einfachen Kosten auf. Eine logische Konsequenz aus dem mediativen Ansatz.

Fazit

Inkassogebühren berechnen heißt sich in die Materie einarbeiten oder auf ein seriöses Inkassobüro vertrauen. Anbieter, die sich an das Gesetz halten, werden keine Probleme damit haben, ihr Kostenmodell transparent an Mandanten weiter zu kommunizieren.

 

*Verzugszinsen liegen immer 5% über dem aktuellen Basiszinssatz.

Veröffentlicht unter Inkasso
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...
9 Kommentare auf “Inkassogebühren berechnen
  1. Thomas Kunisch sagt:

    Hallo , ich wollte nur sagen das es echt einu gute Seite ist
    , besonder wenn sich jemand darüber informiern will was eigentlich INKASSO ist…

  2. Beyza sagt:

    Hallo, ich hab Probleme mit Klarna eine Gebühr von 102,17€. Falls das İnkasso ins Spiel kommt wie viel muss ich insgesamt zahlen?

    • Hallo,
      was tatsächlich auf Sie zukommen wird, können wir natürlich auch nicht sagen, da es immer auch in bisschen auf den Inkassodienstleister ankommt. Wir können Ihnen aber sagen, was der gesetzliche Maximalrahmen bei einer Hauptforderung von 102,17 EUR ist. Und das wären Kosten von rund 70,20 EUR (1,3-fache Geschäftsgebühr aus 45 EUR + 11,70 EUR Auslagenpauschale). Hinzu kommen dann noch Verzugszinsen sowie Mahngebühren, die Ihr Gläubiger schon vor dem Inkasso geltend gemacht hat. Insgesamt kann die Forderung also auf knappe 200 EUR ansteigen, wenn sie ins Inkasso geht.
      Wir hoffen, damit ist Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet.

      Beste Grüße,

      Ihr Team von PNO inkasso

  3. FL sagt:

    Hallo,

    darf die Auslagenpauschale denn nur 20% des 1-fachen Gebührensatzes (45,-€) betragen wie im obigen Beispiel oder auch 20% des 1,3-fachen Satzes?

    Beste Grüße

  4. Clara sagt:

    Mein Hauptforderung beträgt 7,99€ (maxdome)
    In dem Inkassobrief wurden einmal 1,0 Gebühr und zusätzlich 0,3 Gebühr berechnet, sowie 4,12% Zinsen. Somit kommt es zu einem Gesamtbetrag von 78,26€.
    Ist dass so gerechtfertigt? Ist nämlich schon sehr viel für gerade mal 8€.

    Beste Grüße

    • Hallo Clara,
      ja, das kann schon hinkommen: Bei 7,99 EUR liegen die gesetzlichen Inkassogebühren bei 58,50 EUR, sodass nur diese beiden Positionen allein auf 66,49 EUR kommen. Je nachdem, wie lange die Sache läuft, können die übrigen 11,77 EUR aus Zinsen und betrieblichen Mahnkosten entstanden sein.

      Beste Grüße,
      Ihre PNO inkasso

  5. Th sagt:

    Hallo Habe post vom Inkasso Bekommen forderung
    Hauptforderung 4 Cent
    Inkasso Kosten 130 euro
    Nebenkosten inkasso 20 euro
    zusammen 150,04
    angeblich sollte ich einige bescheide bekommen haben des wegen sind die kosten so hoch ,habe nie Post bekommen nur E-Mails habe ich noch nie beachtet.sollte ich bezahlen.

    • Hallo!
      Ohne genaue Hintergründe lässt sich die Rechtmäßigkeit von Forderung und Verzugsschaden immer schwer nachvollziehen. Wenn es sich um eine vorgerichtliche Bearbeitung handelt, sind 150 EUR Inkassogebühren bei 0,04 EUR Hauptforderung eigentlich nicht vorgesehen. Ob Sie nun zahlen sollen oder nicht, fällt jedoch in den Bereich der Rechtsberatung und die dürfen wir nicht anbieten. Da sollten Sie sich dann doch an einen Anwalt wenden.

      Beste Grüße,

      Ihre PNO inkasso

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*