Mahnverfahren Ablauf

Das Mahnverfahren lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen. Es folgt einem ganz bestimmten Ablauf, beginnend mit der ersten betrieblichen Zahlungserinnerung über das Inkasso und ein gerichtliches Mahnverfahren bis zur professionellen Titelüberwachung – immer abhängig vom individuellen Verlauf des Falls. In diesem Blogbeitrag skizzieren wir einen möglichen Mahnverfahren Ablauf und zeigen, an welchen Stellen Gläubiger wie aussteuern können.

Sorgt oft für Verwirrung: Der Mahnverfahren Ablauf

Das mit der betrieblichen Zahlungserinnerung als Startpunkt im Mahnverfahren ist dabei bereits der erste Ansatzpunkt. Denn eines entsprechenden Schreibens bedarf es rein rechtlich nicht zwingend: Offene Posten lassen sich auch ohne eigenes Mahnwesen direkt, nachdem sie in Verzug sind, an einen spezialisierten Dienstleister im Forderungsmanagement übergeben. Die erste Frage im Mahnverfahren Ablauf ist also, ob ein eigenes (privates oder betriebliches) Mahnwesen stattfinden soll oder nicht.

Professionelles Mahnwesen

Ist der Fall an ein Inkasso Büro übergeben, läuft idealerweise die komplette Schuldnerkommunikation über diesen Dienstleister. Dabei sieht jeder Anbieter einen eigenen Ablauf vor, bei PNO inkasso besteht das vorgerichtliche Mahnwesen aus einem drei bzw. viergliedrigen System:

  1. 1. Inkassomahnung
  2. 2. Inkassomahnung
  3. telefonisches Mediativinkasso
  4. Rechtsanwaltsmahnung (optional)

Innerhalb dieses Ablaufes bezahlen Schuldner entweder, widersprechen der Forderung oder reagieren gar nicht. Je nachdem, wie sich eine Forderungsangelegenheit außergerichtlich entwickelt, nimmt sie einen anderen weiteren Verlauf: Bei Zahlung erfolgt die Auszahlung an den Gläubiger und die Sache ist erledigt. Bei Widerspruch muss die Angelegenheit an einen Anwalt und in ein streitgerichtliches Klageverfahren gehen. Erfolgt gar keine Reaktion liegt die Entscheidung wiederum beim Gläubiger: gerichtliches Mahnverfahren oder Ausbuchen?

Gerichtliches Mahnverfahren

Unabhängig von Forderungsgrund, Forderungshöhe oder sonstigen Details des ursprünglichen Schuldverhältnisses folgt jedes gerichtliche Mahnverfahren immer demselben zweiteiligen Ablauf, bestehend aus:

  1. Mahnbescheid
  2. Vollstreckungsbescheid

Der Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren erfolgt über den sog. Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieser Antrag muss beim zuständigen Mahngericht zur Bearbeitung eingereicht werden und kostet Geld. Wie hoch die Gebühren sind, richtet sich wiederum nach der Höhe der Forderung (juristisch dem Streitwert). Jedoch stehen diese Auslagen dem Gläubiger als Verzugsschaden wiederum zu!

Richterhammer und Euroscheine

Nach Erlass geht der Mahnbescheid dem Schuldner in förmlicher Zustellung, sprich im gelben Umschlag, zu und er hat 14 Tage Zeit zu widersprechen. Nach Verstreichen dieser Frist ist der Weg frei für den zweiten Teil im gerichtlichen Mahnverfahren: den Vollstreckungsbescheid. Der kostet nichts extra! Auch auf ihn hat der Schuldner wieder zwei Wochen Reaktionszeit. Danach gilt der Vollstreckungsbescheid als vollwertiger Titel, die Forderung ist für mindestens 30 Jahre abgesichert und eröffnet den nächsten Abschnitt im Mahnverfahren Ablauf.

Zwangsvollstreckung und Titelüberwachung

Bei der Zwangsvollstreckung geht es – wie der Name sagt – darum, unter Zwang auf schuldnerische Vermögenswerte zuzugreifen. Das Instrumentarium in der Zwangsvollstreckung umfasst entsprechend verschiedene Aufträge an den Gerichtsvollzieher wie Taschenpfändung, die Abnahme der Vermögensauskunft oder auch die Verhaftung des Schuldners. Daneben bietet die Arbeit an titulierten Forderungen auch weitere Pfändungsmöglichkeiten über einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der sich gegen Konten, Lohnzahlungen, Steuerrückzahlungen oder hinterlegte Mietkautionen richten kann.

Jengaturm: In der Titelüberwachung macht die richtige Strategie den Unterschied aus

Um hier den Überblick zu behalten und die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit einzuleiten, braucht es einiges an Sachkenntnis und Erfahrung. Wer sich selbst die Vollstreckungsarbeit nicht zutraut, oder wem seine Zeit dafür zu kostbar ist, setzt auf einen Experten im Forderungsmanagement. Das lohnt auch speziell dann, wenn eine Forderungssache tatsächlich einmal über das Stadium der Zwangsvollstreckung hinausgeht. Dann nämlich gehen Fälle in die Titelüberwachung, und das bedeutet ein kontinuierliches Bonitätsmonitoring als Grundlage für eine zielgerichtete Vollstreckungsstrategie.

Fazit

Im Mahnverfahren Ablauf bieten sich an mehreren Stellen Abzweigungen, aber auch Stopppunkte. Es kommt daher auf einen Partner im Forderungsmanagement an, der neutral berät, Alternativen aufzeigt und die Aufgeben in der Realisierungsarbeit schultert.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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Ein Kommentar auf “Mahnverfahren Ablauf
  1. Sandra Hansen sagt:

    Die Erfahrung zeigt, dass die Auslagerung an ein externes Inkassobüro vor allem für Selbständige und kleine Betriebe sehr interessant ist. Inkassokosten können so klein gehalten werden und dennoch wird ein professionelles Forderungsmanagement garantiert. Als Unternehmer kann man sich dann wieder auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Das spart unterm Strich Zeit und Geld. Allerdings sollte man bei der Wahl des richtigen Inkassobüros die Augen aufhalten und hinter die Kulissen schauen. Nicht immer ist günstig auch das Beste..

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