Gerichtskosten für den Mahnbescheid

Der Mahnbescheid kostet Geld. Er verursacht so genannte Gerichtskosten. Diese Kosten sind dabei erstens ein Verzugsschaden und können von Schuldnerseite zurückverlangt werden und richten sich zweitens nach der Forderungshöhe – juristisch nach dem Streitwert. Wie genau sich die Gerichtskosten für den Mahnbescheid ergeben, und was Gläubiger für ihr Geld bekommen, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid richten sich nach dem Streitwert

Zur besseren Orientierung: Im professionellen Forderungsmanagement markiert der Mahnbescheid bzw. ganz genau der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides den Übergang vom vorgerichtlichen Inkasso zum gerichtlichen Mahnverfahren. Dem Mahnbescheid selbst sind also in der Regel bereits mindestens eine betriebliche Zahlungserinnerung sowie die Mahnschreiben im professionellen Inkasso vorangegangen.

Streitwert und Gerichtskostentabelle

Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid richten sich dabei nach dem sog. Streitwert, also der Höhe der Forderung. Gesetzlich geregelt ist das im Gerichtskostengesetz (GKG). Konkret sieht das Gesetz entsprechend eine Staffelung der Kosten vor. So liegen die gerichtlichen Gebühren für den Mahnbescheid bei einer Forderungshöhe bis 1.000 EUR beispielsweise bei rund 32,00 EUR. Mit dem jeweiligen Streitwert erhöhen sich auch die Gerichtskosten für den Mahnbescheid: Bewegt sich die Forderungshöhe im Bereich zwischen 9.000,01 EUR und 10.000 EUR, kostet der Mahnbescheid lt. GKG 120,50 EUR. Nach diesem Prinzip ist die gesamte Gerichtskostentabelle aufgebaut.

Wofür bezahlt man?

Bei den Gerichtskosten handelt es ich dabei nicht um eine symbolische Gebühr, sondern um Kosten, für die Gläubiger tatsächlich etwas bekommen. Denn die Bearbeitung eines Mahnantrages kostet Zeit und damit Geld. Nachdem der Antrag auf Mahnbescheid nämlich beim zuständigen Mahngericht eingegangen ist, findet eine sog.formale Prüfung durch einen Rechtspfleger statt. Das bedeutet, ein Gerichtsbeamter aus Fleisch und Blut schaut sich den Mahnantrag an und entscheidet dann, ob der beantragte Mahnbescheid tatsächlich erlassen wird, oder ob es am Mahnantrag noch etwas auszusetzen (im juristischen Fachjargon „monieren“) gibt. Ist das der Fall, geht der Mahnantrag zur Bereinigung zurück an den Antragssteller (den Gläubiger) bzw. dessen Inkassoo Büro. Fällt die formale Prüfung ohne Beanstandungen aus, wird der Mahnbescheid erlassen und geht dem Schuldner (dann Antragsgegner) in förmlicher Zustellung, sprich im gelben Umschlag, zu.

Absichrung, Titulierung, Realisierung - der Mahnbescheid wirkt in mehrere Richtungen

Dieser Ablauf kostet entsprechend Zeit, denn die Rechtspfleger schauen sich tatsächlich jeden einzelnen Mahnantrag im Detail an. Die erwähnte formale Prüfung bedeutet dabei übrigens nicht, dass die Rechtmäßigkeit einer Forderung geprüft wird – dieses Thema ist über die Ein- und Widerspruchsfristen für Schuldner fair geregelt – es geht lediglich darum, ob der Mahnantrag korrekt, vollständig und plausibel ausgefüllt ist.

Verzugsschaden

Sämtliche Kosten im Mahnwesen und so natürlich auch die Gerichtskosten für dem Mahnbescheid sind ein sog. Verzugsschaden. Das bedeutet, die gehen am Ende zulasten des Schuldners, weil die unterschiedlichen Positionen wie betriebliche Mahnspesen, Inkassogebühren, Kommunikationsauslagen und eben Gerichtskosten ja überhaupt nur deshalb entstehen, weil der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht bzw. nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

Daher kommt es speziell beim Mahnbescheidsantrag darauf an, auch solche Kosten geltend zu machen. Denn je nach weiterem Verlauf, kann das gerichtliche Mahnverfahren auf die Titulierung einer Forderung abstellen. Kosten, die dann nicht ordnungsgemäß mittituliert sind, gehen verloren und können rein rechtlich auch nicht mehr verlangt werden.

Fazit

Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid sind gesetzlich geregelte Kosten, die zudem auch noch in einem realistischen Verhältnis zu Streitwert und Bearbeitungsaufwand aufseiten der Mahngerichte stehen. In punkto Forderungsabsicherung lohnt der Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren daher immer.

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