Vollstreckungsfähiger Titel: Was ist das?

Ein vollstreckungsfähiger Titel ist jeder unwidersprochene Titel. Aber was bedeutet „vollstreckungsfähig“ eigentlich und welchen Nutzen bringt die Vollstreckung für einen Titelinhaber? Und wo wir gerade dabei sind: Wie kommt man überhaupt an den ominösen Titel? Diese und andere Fragen rund um Schuldtitel klären wir in diesem Blogbeitrag.

Sparschwein mit Fragezeichen auf Geldscheinen: Was ist ein vollstreckungsfähiger Titel?

Im professionellen Forderungsmanagement gehören Titel und die Arbeit an und mit ihnen zum Tagesgeschäft. Verortet sind sie dabei im nachgerichtlichen Mahnwesen – in der sog. Überwachung. Dabei geht es darum, aus dem theoretischen Geld, das ein Titel für seinen Inhaber bedeutet, echtes zu machen. Und das funktioniert über die Zwangsvollstreckung.

An den Titel kommen …

Wege zum Titel gibt mindestens zwei: Nämlich entweder über ein gerichtliches Mahnverfahren, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid steht, oder über ein streitgerichtliches Klageverfahren, das mit einem gerichtlichen Vergleich oder einem Urteil ausgeht. Neben diesen drei Varianten gelten auch Forderungen, die über Kostenfestsetzungsbeschlüsse sowie vollstreckbare Tabellenauszüge abgesichert sind, als tituliert.

An den Titel kommt man also entweder, indem man mit dem Antrag auf Mahnbescheid in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigt und es auch mit dem Vollstreckungsbescheid zu Ende führt, oder über ein Klageverfahren. Nun schließen sich die beiden Wege aber nicht gegenseitig aus, sondern bauen mitunter sogar aufeinander auf: Widersprechen Schuldner (Antragsgegner) einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid, bleibt Gläubigern noch der Klageweg. Und die Klage wiederum kann in einem gerichtlichen Vergleich oder einem Urteil enden – so oder so, am Ende haben Gläubiger also einen vollstreckbaren Titel in der Hand.

Vollstrecken

Den Titel schon einmal zu haben, ist schön und gut. Jedoch ist der Titel an sich nur Geld wert, aber eben noch kein echtes Geld. Wenn also Schuldner – die Antragsgegner oder die unterlegene Partei – auch nach der Titelerwirkung nicht einsichtig sind und bezahlen, führt kein Weg um die Zwangsvollstreckung herum.

Denn das ist neben der Forderungssicherung für mindestens 30 Jahre und der Vorbeuge gegen Rechtsverwirkung der dritte signifikante Vorteil einer titulierten Forderung: Sie kann über die Zwangsvollstreckung also auch gegen den Willen des Schuldners, nämlich zwangsweise, durchgesetzt werden. Das und nichts anders bedeutet „vollstreckungsfähig“.

Für die tatsächliche Vollstreckung stehen Gläubigern bzw. deren Dienstleistern unterschiedliche Mittel und Wege zur Verfügung. Es lassen sich allein fünf unterschiedliche Varianten von Pfändungen aufzählen:

  1. Kontopfändung
  2. Lohnpfändung
  3. Steuerpfändung
  4. Kautionspfändung
  5. Taschen- oder Sachpfändung

Entgegen der landläufigen Ansicht, Pfändung sei gleichbedeutend mit dem Auftrag an den Gerichtsvollzieher, ist in der Vollstreckungspraxis tatsächlich nur die letzte der hier aufgezählten Möglichkeiten tatsächlich mit einem Gerichtsvollzieherauftrag verbunden. Die ersten vier Optionen funktionieren über einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) und gehen quasi am Schuldner selbst vorbei direkt an einen Drittschuldner, sprich seine Bank, den Arbeitgeber, das zuständige Finanzamt oder Vermieter. Um zu wissen, an welche dieser Parteien man sich am besten wendet, braucht es wiederum ein ordentliches Bonitätsmonitoring.

Wie liquide ist der Schuldner?

Genau um diese Frage dreht es sich im Bonitätsmonitoring. Dabei arbeiten Inkassobüros mit unterschiedlichen Dienstleistern, bspw. Auskunfteien wie der SCHUFA zusammen. Die Daten, die sich aus solchen regelmäßigen Anfragen ergeben, bilden dann die Grundlage, auf der die aussichtsreichste Vollstreckungsstrategie erarbeitet wird. Dabei kommt es auf Geduld, die genaue Kenntnis des Systems und natürlich Konsequenz an. Dann kann ein vollstreckungsfähiger Titel auch nach Jahren noch in bare Münze umgewandelt werden.

Veröffentlicht unter Juristisches
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