Titulierte Forderungen

titulierte Forderungen

Eine titulierte Forderung ist erst mal auf Nummer sicher – zumindest für die nächsten 30 Jahre. Trotzdem haben Inhaber titulierter Forderungen ihr Geld noch nicht wieder in der Tasche. Die zentrale Frage ist also: Wie wird der Titel zu Geld? Diese andere Fragen rund um titulierte Forderungen klären wir in diesem Blogbeitrag.

Einen Titel zu Geld zu machen funktioniert grundsätzlich über die Einleitung verschiedener Vollstreckungs- oder Pfändungsmaßnahmen. Hier kann die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Forderungsmanagement sinnvoll sein. Einerseits, weil dann die Einleitung und Überwachung solcher Maßnahmen professionell und zielgerichtet durchgeführt wird. Andererseits, weil dann zusätzlich auch noch ein schuldnerisches Bonitätsmonitoring durchgeführt wird. Damit ist sichergestellt, dass entsprechende Maßnahmen in der Realisierung titulierter Forderungen nicht ins Leere laufen – auch finanziell attraktiv, da jede Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahme wiederum mit neuen Kosten verbunden ist.

Was ist genau ist ein Titel?

Nach deutschem Recht gelten ganz verschiedene offizielle Dokumente als Titel. Im Forderungsmanagement dominieren jedoch die folgenden:

  • Vollstreckungsbescheide
  • Gerichtsurteile
  • Vergleiche

Jedes dieser Dokumente stellt einen Titel dar und kann damit als Grundlage für Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen dienen. In einem solchen Titel steht dann, wer (Antragssteller = Gläubiger oder Gläubigervertreter), von wem (Antragsgegner = Schuldner) welche Summe (Forderungshöhe) auf welcher Grundlage (Hauptforderung + Nebenforderungen) verlangt. Daneben klärt der Titel auf, dass die Kosten (bspw. Zinsen) weiterlaufen. Die wichtigste Leistung des Titels ist aber die Absicherung der Forderung für 30 Jahre.

Ist also ein solcher Titel einmal erwirkt, geht es um die Titelrealisierung.

Titel zu Geld machen

Ganz grob gesagt gibt estitulierte Forderungen zwei Möglichkeiten in der Realisierung titulierter Forderungen: Erstes den klassischen Gerichtsvollzieherauftrag und zweitens die Einleitung von Pfändungsmaßnahmen. Innerhalb dieser beiden Möglichkeiten ergibt sich jedoch ein weites Feld an Variationen: Womit soll der Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Mit einer Taschenpfändung vor Ort? Mit der Abnahme einer Vermögensauskunft? Ist ggf. eine Verhaftung des Schuldners möglich, weil er sich bisher geweigert hat eine Vermögensauskunft abzugeben? Und auch Pfändung ist nicht gleich Pfändung, denn die Frage ist, gegen wen (oder was) sich die Pfändung genau richten soll. Ist das Einkommen des Schuldners hoch genug, dass eine Lohnpfändung lohnt? Oder ist es sinnvoller auf eine Kontopfändung zu setzten? Manchmal kann sogar eine Mietkautionspfändung sinnvoll sein, auch wenn diese Variante in der täglichen Praxis der professionellen Zwangsvollstreckung eher selten ist. Dann richtet sich die Maßnahme gegen die Vermieter des Schuldners, die aus der Mietkaution (anteilig) die Schulden decken müssen.

titulierte Forderungen

Und auch hier ist das Ende der rechtsstaatlichen Möglichkeiten noch nicht erreicht. Was ist beispielsweise, wenn sich die Drittschuldnerpartei, also der Arbeitgeber, die Bank oder die Vermieter des Schuldners – aus welchen Gründen auch immer – weigern, der Pfändung Folge zu leisten? In solchen Fällen läuft es nicht selten auf eine Drittschuldnerklage hinaus und die Drittschuldner des (Erst)Schuldners werden dazu verurteilt, die ursprünglichen Schulden zu zahlen – es gibt in solchen Fällen also einen zweiten Titel, der denn gegen die Drittschuldnerpartei besteht. Wie sich dann Dritt- und Erstschuldner im dadurch neu entstandenen Schuldverhältnis arrangieren, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

Ziel all dieser Maßnahmen ist immer die Realisierung der offenen Forderung. Dieser kurze Ausflug in die Welt der titulierten Forderungen zeigt aber, dass das nachgerichtliches Titelmanagement keine leichte Disziplin ist und mitunter einen erheblichen Aufwand bedeuten kann.

Fazit

Die Frage, die sich Titelinhaber also stellen müssen lautet: Lohnt sich die Mühe, selbst die gesamte Organisation im nachgerichtlichen Titelmanagement in die Hand zu nehmen, oder setze ich auf einen entsprechenden Dienstleister?

Veröffentlicht unter Aktuelles
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