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Mindestlohn bleibt unter der Pfändungsgrenze

Der Mindestlohn kommt! Soviel stehst seit dem 30. Juni fest. Ab dem kommenden Jahr soll jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 EURO Bruttostundenlohn erhalten. Für die pfändungsberechtigten Gläubiger von künftigen Mindestlohnempfängern bringt die Sozialreform jedoch keine Verbesserung. In unserem

Veröffentlicht unter Aktuelles