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Mindestlohn bleibt unter der Pfändungsgrenze

Der Mindestlohn kommt! Soviel stehst seit dem 30. Juni fest. Ab dem kommenden Jahr soll jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 EURO Bruttostundenlohn erhalten. Für die pfändungsberechtigten Gläubiger von künftigen Mindestlohnempfängern bringt die Sozialreform jedoch keine Verbesserung. In unserem

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Aufhebung des Formularzwangs beim PfÜB (=Pfändungs- und Überweisungsbeschluss)

  Seit dem 13. Februar ist der Beschluss zur Aufhebung des Formularzwangs für Anträge auf den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Bundesgerichtshofes in Kraft. Die Antragsstellung wird dadurch erheblich erleichtert. Zudem stärkt die Entscheidung die Rechte von Gläubigern erheblich.

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