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Mindestlohn bleibt unter der Pfändungsgrenze

Der Mindestlohn kommt! Soviel stehst seit dem 30. Juni fest. Ab dem kommenden Jahr soll jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mindestens 8,50 EURO Bruttostundenlohn erhalten. Für die pfändungsberechtigten Gläubiger von künftigen Mindestlohnempfängern bringt die Sozialreform jedoch keine Verbesserung. In unserem

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Schützenswertes Gut? – Verbraucherschutz vs. Gläubigerschutz

Wer muss eigentlich vor wem geschützt werden? Der Verbraucher vor dem Unternehmen oder das Unternehmen vor dem Verbraucher? Dass Verbraucher ein Recht auf Schutz gegen Übervorteilung haben, wird gemeinhin als unantastbarer, fast heiliger Gral der modernen Bürgerrechtsbewegung angesehen. Die Kehrseite,

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