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B2B-Inkasso in Europa – Kosten sind immer erstattungsfähig!

Noch in diesem Jahr steht europäischen Unternehmern eine weitreichende Gesetzesreform für den Umgang mit Zahlungsverzügen im B2B-Bereich ins Haus. Neben der Vereinheitlichung von Verzugsfristen schafft die Neugestaltung der deutschen Gesetze vor allem Klarheit, was die europaweite Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten angeht.

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