Am 10. Juni hob das Stuttgarter Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Übermittlung von Schuldnerdaten an die SCHUFA auf. Nach Auffassung des Gerichtes war die Einmeldung rechtens, da die engen Richtlinien des einschlägigen §28 BDSG vollumfänglich erfüllt waren. Das Urteil…