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Aufhebung des Formularzwangs beim PfÜB (=Pfändungs- und Überweisungsbeschluss)

  Seit dem 13. Februar ist der Beschluss zur Aufhebung des Formularzwangs für Anträge auf den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Bundesgerichtshofes in Kraft. Die Antragsstellung wird dadurch erheblich erleichtert. Zudem stärkt die Entscheidung die Rechte von Gläubigern erheblich.

Veröffentlicht unter Gläubigerservice