Seit dem 13. Februar ist der Beschluss zur Aufhebung des Formularzwangs für Anträge auf den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Bundesgerichtshofes in Kraft. Die Antragsstellung wird dadurch erheblich erleichtert. Zudem stärkt die Entscheidung die Rechte von Gläubigern erheblich.