Rechtsdienstleistungsgesetz: Grundlage für Inkasso

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist die Grundlage, auf der alle Rechtsdienstleistungen stehen und damit auch Inkasso. Der Gesetzestext reguliert, wie genau Inkassodienstleister ihre Rechtsdienstleistung anbieten müssen, was erlaubt ist und was nicht. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie das Rechtsdienstleistungsgesetz funktioniert und warum es eine sinnvolle Institution ist.

 

Für professionelle Dienstleister im Forderungsmanagement ist das Rechtsdienstleistungsgesetz so etwas wie die Bibel. Es fungiert als stützender Mechanismus in der täglichen Arbeit an offenen Forderungen. Vor allem aber sorgt es für Transparenz und Fairness im Inkasso. Und das kommt letztendlich allen Parteien zugute.

Sicherheit für Gläubiger

Weil Inkassobüros verpflichtet sindRechtsdienstleistungsgesetz, sich bei der Ausübung ihrer Dienstleistung, sprich der Realisation offener Forderungen, an das RDG zu halten, haben Inkassomandanten immer ein rechtliches Sicherheitsnetz. Das bedeutet, dass sich Gläubiger darauf verlassen können, dass die Realisierung ihrer Forderung rechtskonform betrieben wird, wenn sie sich zur Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister entschließen. Das schützt Gläubiger gegen unseriöse Praktiken im Inkasso und sorgt dafür, dass eine berechtige Forderung immer mit rechtlich einwandfreien Mitteln verfolgt wird.

Dazu kommt der Imagefaktor. Denn wer mit einem Inkassodienstleister arbeitet, ist immer daran interessiert, seinen Ruf gewahrt zu sehen. Agiert der das Inkassobüro strikt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kann der Gläubiger sicher sein, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu wissen. Das bedeutet, dass die Aktionen des Dienstleisters seriös sind und nicht auf den Auftraggeber zurückfallen oder ihn gar in ein schlechtes Licht rücken.

Sicherheit für Schuldner

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetzt sorgt auch für klare Verhältnisse auf Schuldnerseite. So regelt beispielsweise §11 RGD, welche Darlegungs- und Informationspflichten Inkassodienstleister einzuhalten haben. Unter anderem sind hier Fima bzw. Name des Auftraggebers zu nennen, Angaben zum Forderungsgrund zu machen und Inkassokosten aufzuschlüsseln. Damit sehen Schuldner, die eine Inkassomahnung erhalten, sofort, um welche Art der Forderung es sich handelt und können reagieren.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz schützt also auch Schuldner gegen Übervorteilung und dagegen, Betrugsopfer zu werden. Eine Inkassomahnung, die gemäß RDG verfasst wurde, gibt immer Aufschluss über alle wichtigen Details einer Forderungsangelegenheit.

Sicherheit für Inkassodienstleister

Auch für das Inkassobüro selbst bedeutet Rechtsdienstleistungsgesetzdas RDG einen wichtigen Schutz, nämlich gegen die Komplizenschaft bei zwielichtigen Betrugsversuchen und vor der Bedrohung des eigenen Rufes. Wer mit einem Dienstleister im Forderungsmanagement zusammenarbeiten möchte, ist bei der Übergabe seins Falles verpflichtet, wichtige Angaben zur Sache zu machen. Das ist nötig, damit Mahnungen rechtskonform erstellt und zugestellt werden können. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn relevante Daten fehlen, kann der Inkassofall gar nicht übergeben werden und es kommt zu überhaupt keinem Forderungsmanagement.

Damit sorgt das Rechtsdienstleistungsgesetz dafür, dass automatisch nur solche Forderungen im Inkasso landen, die berechtigt sind und für die eine verlässliche Forderungsgrundlage besteht.

Fazit

Das Rechtsdienstleistungsgesetzt ist das zentrale Reglementierungsmoment im professionellen Forderungsmanagement. Es schütz alle Parteien gegen Übervorteilung und sorgt für wichtige Automatismen, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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