Ratenzahlung im Inkasso

Die Ratenzahlung im Inkasso kann nur zweite Wahl sein, denn das oberste Ziel ist immer die Vollzahlung. Trotzdem sind Ratenzahlungsvereinbarungen gang und gäbe in der Realisierungsarbeit offener Posten. Warum das so ist, wieso die zweite Wahl nicht immer die Schlechtere sein muss und wie alle Parteien von einer zielführenden Ratenzahlung profitieren, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Euroscheine: Ratenzahlung im Inkasso

Über eine Ratenzahlung im Inkasso lassen sich Forderungsangelegenheiten sukzessive, aber sicher aus der Welt schaffen. Denn wenn Schuldnern die Vollzahlung aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, bieten Ratenzahlungsvereinbarungen buchstäblich die beste verbleibende Möglichkeit im Forderungsmanagement. Davon profitieren auch Inkassomandanten.

Der Spatz in der Hand

Denn der Spatz in der Hand ist sprichwörtlich immer besser, als die Taube auf dem Dach. Will sagen: Ist die Vollzahlung schlicht nicht möglich, weil die finanziellen Umstände der Schuldnerseite entsprechend gelagert sind, lässt sich der offene Posten über einen sinnvollen Ratenzahlungsplan immerhin in mehreren Schritten abbezahlen. Inkassomandanten erhalten dann zwar nicht alles auf einmal, müssen den Posten aber auch nicht komplett ausbuchen. Die Ratenzahlung ist dann der bestmögliche Kompromiss.

Ein guter Dienstleister im Forderungsmanagement ist in der Lage, genau solche Chancen für Kompromisslösungen zu erkennen und seine Realisierungsarbeit entsprechend flexibel zu gestalten. Je härter die Fronten, desto schwieriger die Lösungsfindung. Entsprechend ergibt sich neben der Realisierung ein zweites Ziel im Forderungsmanagement quasi aus dem Zusammenhang: eine ordentliche und professionelle Kommunikation mit dem Schuldner. Sie bildet die Grundlage für alle Verhandlungen, wenn es um Ratenhöhen, Abschlagszahlungen und die Zahldauer geht.

Mediativinkasso

Einen Schritt weiter geht das sog. Mediativinkasso. Hier sind die Realisierung des offenen Postens und der Erhalt der Geschäftsbeziehung zwischen Mandant und dessen säumigem Kunden komplett ebenbürtige Ziele. Die Schuldnerkommunikation erfordert also spezielles Einfühlungsvermögen, aber auch die nötige Durchsetzungsstärke. So lässt sich in aller Regel eine zweckmäßige Vereinbarung treffen, die beiden Interessen Rechnung trägt: der Realisierung des offenen Postens und dem Erhalt der Geschäftsbeziehung.

Schadenminderungspflicht

Potenzial für Missverständnisse besteht bei Ratenzahlungen im Inkasso, wenn bezahlte Raten nicht direkt als Auszahlung beim Mandanten landen. Dass das so sein kann, ist aber freilich keine Willkür des Inkassodienstleisters, sondern entspringt schlicht dessen gesetzlicher Verpflichtung zur Schadensminderung. Denn lt. §361 Abs. 1 BGB sind Leistungen des Schuldners, die zur kompletten Tilgung einer Schuld nicht ausreichend sind, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptleistungen zu verrechnen. Das bedeutet, erst wenn die dynamischen Positionen in einer Forderungssache, sprich die (Verfolgungs)kosten und die Verzugszinsen bezahlt sind, darf eine Anrechnung geleisteter Zahlungen auf die ursprüngliche Forderung erfolgen.

Sinn und Zweck des Ganzen ist es, zusätzliche Schäden, wie sie eben durch laufende Zinsen und/oder Kosten entstehen, vom Schuldner abzuwenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Mandanten unendlich lange auf ihr Geld warten müssen. Denn entweder landen Auszahlungen nach der gesetzlichen Reihenfolge nach Abzahlung der anderen Positionen beim Mandanten, oder Inkassodienstleister erklären sich zu sog. Akontozahlungen bereit. Das hängt jedoch immer vom Einzelfall ab!

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