Pfändungsgrenzen

Einfach pfänden? Ganz so einfach dann doch nicht, denn der Gesetzgeber sieht feste Pfändungsgrenzen vor, die in der sog. Pfändungstabelle festgeschrieben sind. Wann welcher Anteil eines Einkommens überhaupt pfändbar ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie genau eine Pfändung funktioniert, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Erst ab einem bestimmten Einkommen ist die Pfändung möglich: Pfändungsgrenzen

Was ist eine Pfändung?

Kurze Begriffsklärung vorweg: Eine Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme und funktioniert im professionellen Forderungsmanagement entsprechend nur, wenn sich eine Forderungsangelegenheit im nachgerichtlichen Stadium befindet und bereits tituliert, also via Urteil, Vergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss, Vollstreckungsbescheid, etc. für 30 Jahre abgesichert ist. Dann besteht in der Zwangsvollstreckung die Möglichkeit einer Pfändungsmaßnahme, wobei hier folgende vier Varianten zu unterscheiden sind:

  1. Lohnpfändung direkt beim Arbeitgeber
  2. Kontopfändung direkt bei der Bank des Schuldners
  3. Kautionspfändung direkt beim Vermieter des Schuldners
  4. Taschenpfändung beim Schuldner zu Hause

Soweit die Theorie. Und was hat das alles mit Pfändungsgrenzen zu tun? Sehr viel, denn ob eine Pfändung überhaupt infrage kommt, und welche der vier Maßnahmen dann die richtige ist, hängt vom Einkommen des Schuldners und von seiner Bonität ab. Mit einfach pfänden ist es also nicht getan, denn ohne ein vorgeschaltetes Bonitätsmonitoring läuft die Maßnahme möglicherweise ins Leere.

Pfändungstabelle

In der Pfändungstabelle sind die Pfändungsgrenzen eingetragen. Einschlägig ist hier §850c der Zivilprozessordnung (ZPO), der die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen definiert. Demnach ist eine Pfändung überhaupt erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von >1.080,00 EUR möglich. Der pfändbare Anteil liegt dann bei 4,28 EUR. Geringere Einkommen sind automatisch unter der der Pfändungsgrenze, und eine Pfändung Lohnpfändung ist faktisch nicht möglich.

Für die Pfändungstabelle gilt: Je geringer das Einkommen, desto geringer der pfändbare Anteil. Zudem berücksichtigt die Pfändungstabelle auch, ob und wie vielen Personen ein Schuldner unterhaltspflichtig ist. Jedoch funktioniert die Pfändungstabelle vergleichsweise dynamisch, sodass der pfändbare Anteil in absoluten Zahlen schneller steigt, als die Einkommensgrenze. Ein kurzer Auszug, der nur Fälle berücksichtigt, in denen der Schuldner alleinstehend ist und keinen Unterhalt zu bezahlen hat:

Bereinigtes Nettoeikommen Pfändbarer Anteil
1.080,00 – 1089,99 4,28
1090,00 – 1099,99 11,28
1.100,00 – 1.109,99 18,28
1.110,00 – 1.119,00 25,28
3.290,00 – 3.292,09 1.554,28

Besteht eine Unterhaltspflicht, steigen die Pfändungsgrenzen, je nachdem, für wie viele Personen der Schuldner Unterhald zu bezahlen hat. Bei einer unterhaltsberechtigten Person funktioniert die Pfändung ab einem Nettoeinkommen von 1.480,00 EUR, bei zweien ab 1.710,00 EUR, bei dreien ab 1.930,00 EUR und so weiter und so fort.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 8,50 EUR pro Stunde. Bei einer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 173,33 Stunden ergibt das einen Bruttolohn von rund 1.473,00 EUR und (bei Steuerklasse 1) ein Nettoeinkommen von 1082,52 EUR. Damit liegt der Mindestlohn zumindest für dieses Rechenbeispiel eines Singles knapp über der Pfändungsuntergrenze und eine Pfändung ist grundsätzlich möglich.

Ablauf einer Pfändung

Voraussetzungen für eine Pfändung sind wie gesagt der Titel, eine erfolgversprechende Bonitätsauskunft und ein Einkommen über der Untergrenze lt. Pfändungstabelle. Die ganz konkrete Pfändung funktioniert dann über den sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), der beim zuständigen Gericht beantragt und erlassen wird. Mit diesem PfÜB tritt der Pfändende (also bspw. der Inkassodienstleister) dann an den Schuldner selbst (Taschenpfändung via Gerichtsvollzieher) oder an einen Drittschuldner des Schuldners heran und greift über diesen Umweg auf das schuldnerische Vermögen zu. Gleich das nächste Beamtendeutsch-Wort: Was ist ein Drittschuldner?

Drittschuldner

Drittschuldner sind diejenigen Personen und Institutionen, die Vermögenswerte des (Erst)schuldners verwalten. Das sind in erster Linie Arbeitgeber, Bank und Vermieter des Schuldners. Ein Zugriff via Pfändung richtet sich entsprechend an den Lohn, das Bankkonto oder die Mietkaution des Schuldners. Die Ansprüche des Gläubigers werden dann aus dieser Pfändung getilgt.

Ob der Mindestlohn über oder unter der Pfändungsgrenze liegt, hängt davon ab, ob der Schuldner unterhaltspflichtig ist

Fazit

Pfändungsgrenzen schützen die sozial Schwachen gegen Zugriffe auf geringe Vermögen und ermöglichen ab einer bestimmten Einkommensgröße einen schrittweisen Zugriff auf schuldnerische Vermögenswerte, der der sozialen Situation angemessen ist, ohne die Gläubigerinteressen aus dem Blick zu verlieren.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*