Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) ist ein zentrales Werkzeug im nachgerichtlichen Forderungsmanagement. Kontinuierliches Bonitätsmonitoring und die zielgerichtete Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern sind zentrale Voraussetzungen, damit die Pfändung nicht ins Leere geht. Wo genau der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ansetzt, worauf es im nachgerichtlichen Inkasso ankommt und wie sich Gläubiger geschickt verhalten, um zu Ihrem Geld zu kommen, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss setzt im Gegensatz zu den Maßnahmen im vorgerichtlichen Inkasso und im gerichtlichen Mahnverfahren nicht mehr direkt beim Schuldner an, sondern nimmt schuldnerische Vermögenswerte ins Visier. Wo sich in den anderen Stadien, also bevor ein Titel erwirkt wurde, die Arbeit eines Dienstleisters im Forderungsmanagement hauptsächlich darum dreht, in den Dialog mit dem Schuldner zu treten und eine einvernehmliche Zahlungslösung zu finden, verlagert sich der Fokus in der nachgerichtlichen Arbeit an Zahlungsstörungen. Dann forcieren Inkasso Büros das Vermögen des Schuldners und richten sich entsprechend an dessen Drittschuldner.

PfÜB:
Schuldnerisches Vermögen & Drittschuldner

Wer aber sind diese Drittschuldner und Pfändungs- und Überweisungsbeschlusswoher soll der Schuldner plötzlich Vermögen haben, wenn doch alle vorgerichtlichen und gerichtlichen Einzugsversuche gescheitert sind? Die Antwort: Drittschuldner und Vermögen hatte der Schuldner schon die ganze Zeit, nur haben Gläubiger und Inkasso Firmen ohne einen Titel eben keinen Zugriff darauf. Dabei ist das eine überaus sinnvolle Regelung, weil damit Schuldnern die Chance gegeben wird, sich um eine ungeklärte Forderungsangelegenheit zu kümmern und ggf. Missverständnisse auszuräumen, denn auch das kommt von Zeit zu Zeit vor. Anders ausgedrückt: es geht darum, nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Wer sind die Drittschuldner?

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss richtet sich gegen Drittschuldner. Dazu zählen beispielsweise der Arbeitgeber, die Bank oder unter Umständen die Vermieter des Schuldners – also alle Personen, die in der einen oder anderen Weise über Vermögenswerte des Schuldners verfügen. Namentlich:

  • Löhne des Schuldners (Arbeitgeber)
  • Bareinlagen des Schuldners (Bank oder Kreditinstitut)
  • Mietkaution des Schuldners (Vermieter)

Über den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wird nun derjenige Drittschuldner, an den sich der Beschluss richtet, aufgefordert, den pfändbaren Anteil an Lohn, Bareinlage oder Kaution an den Gläubiger bzw. dessen Inkasso Service abzuführen und zwar so lange, bis die Schuld getilgt ist.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Ausschlaggebend dafür, ob und wie erfolgreich eine Pfändungsmaßnahme via Pfändungs- und Überweisungsbeschluss tatsächlich verläuft, ist ein lückenloses Bonitätsmonitoring, das dem der Pfändung im professionellen Forderungsmanagement immer vorangeht. Damit wissen Inkassodienstleister immer Bescheid, wie sich die aktuelle finanzielle Lage eines Schuldners darstellt. Haben Pfändungsmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg, werden sie einfach nicht durchgeführt und das Monitoring läuft weiter – nötigenfalls über die gesamten 30 Jahre, die ein Titel gültig ist.

Fazit

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein taktisches und sehr schlagkräftiges Instrument im Forderungsmanagement, denn Drittschuldner sind gesetzlich verpflichtet, der Pfändung Folge zu leisten. Allein, wenn Schuldner keine pfändbaren Vermögenswerte haben, geht er ins Leere. Daher ist ein kontinuierliches Bonitätsmonitoring eine unbedingte Voraussetzung in der zielgerichteten und professionellen Arbeit an Forderungen im nachgerichtlichen Stadium.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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