Pfändung: Drittschuldner ins Boot holen

Mit der Pfändung Drittschuldner anzusprechen ist gängige Praxis im nachgerichtlichen Forderungsmanagement. Dann geht es darum Parteien mit ins Boot zu holen, die Vermögenswerte des ursprünglichen Schuldners verwalten. Wer das genau ist, welche Varianten in der Pfändung es gibt und unter welchen Voraussetzungen die Drittschuldner Pfändung überhaupt möglich ist, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Pfändung Drittschuldner Hand mit Münzen

Interessant werden Drittschuldner im nachgerichtlichen Inkasso immer dann, wenn es um die Frage der Pfändung geht. Denn der Gesetzgeber sieht eine ganze Reihe an Pfändungsmaßnahmen vor, die sich entweder gegen den Schuldner selbst richten oder eben gegen Drittschuldner. Damit die Pfändung als Realisierungsoption aber überhaupt zum Tragen kommt, braucht es einen sog. Titel. Mit der Titulierung ist die Forderung dann für mindestens 30 Jahre abgesichert, und zugleich eröffnet sich das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung. Und das wiederum bedeutet: den klassischen Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder die Pfändung.

Der Titel als Grundlage

Das Prädikat Titel tragen mehrere gerichtliche Dokumente, beispielsweise Urteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, gerichtliche Vergleiche oder der (unwidersprochene) Vollstreckungsbescheid. Damit ist auch klar: die Titulierung ist kein automatischer Prozess. Ihr geht immer ein streitgerichtliches Klageverfahren oder ein gerichtliches Mahnverfahren voran. Erst wenn die Forderungssache dann quasi ausdiskutiert ist, gilt der Titel als erwirkt und kann auch vollstreckt werden.

Zwangsvollstreckung heißt dabei, die staatliche Macht für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche zu nutzen. Entweder, indem man den Gerichtsvollzieher beauftragt, oder indem man über die Pfändung Drittschuldner anspricht. Wer diese Drittschuldner sind, hängt immer von der jeweiligen Art der Pfändung ab:

  • Kontopfändung: Drittschuldner ist die Bank des Schuldners
  • Lohnpfändung: die Maßnahme richtet sich an den Arbeitgeber des Schuldners
  • Steuerpfändung: hier sind mögliche Steuerrückzahlungen des Schuldners betroffen
  • Kautionspfändung: die Vermieter der Schuldners treten als Drittschuldner in Erscheinung

Als fünfte Variante der Pfändung gibt es noch die Taschen- oder Sachpfändung, die sich jedoch explizit nicht an Drittschuldner richtet, sondern direkt an den Schuldner.

Kontopfändung

Bei einer Kontopfändung tritt der Gläubiger bzw. sein Vertreter mit dem Titel an die Bank des Schuldners heran. Hier gibt es in aller Regel spezielle Pfändungsstellen, die nach Prüfung der Rechtmäßigkeit der Pfändung dieselbe durchführen. Dann ist das Konto des Schuldners eingefroren und er kann ausschließlich an die pfändende Partei Zahlungen leisten. Erst wenn hier eine Einigung erzielt wurde, wird die Kontopfändung entweder ruhend gestellt (bspw. bei Ratenzahlungsvereinbarungen) oder aufgehoben (bei Vollzahlung).

Lohnpfändung

Fällt die Entscheidung für eine Lohnpfändung, bekommt der Arbeitgeber des Schuldners Post vom Inkasso Büro des Gläubigers und wird zur Abgabe der Drittschuldnererklärung aufgefordert. Darin gibt er bekannt, wie hoch der Lohn des Schuldners ist und erklärt sich einverstanden, den pfändbaren Anteil am Nettolohn direkt an den die Gläubigerseite abzuführen. Das bedeutet, der Schuldner bekommt unterm Strich solange weniger Lohn ausbezahlt, bis die offene Forderung komplett bezahlt ist.

Steuerpfändung

Geht es um eine Steuerpfändung, ist der Drittschuldner das zuständige Finanzamt des Schuldners. Hier werden dann anstehende Steuerrückzahlungen direkt umgeleitet, sodass sie sofort für die Tilgung der Forderung verwendet werden. Ist die Forderung damit komplett bedient, endet die Angelegenheit hier. Übersteigt die offene Forderung die Höhe der Steuerrückzahlung, bestehen für den Rest weiterhin andere Pfändungsmöglichkeiten sowie natürlich immer die Chance auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Schuldner.

Kautionspfändung

Drittschuldner sind hier die Vermieter des Schuldners, die in aller Regel eine Sicherheitsleistung, sprich eine Kaution vom Schuldner bekommen haben. Auch die Vermieter bekommen dann eine Drittschuldnererklärung und sind gesetzlich verpflichtet die Kaution zur Tilgung der offenen Forderung zur Verfügung zu stellen, und zwar bis zu 100%.

Strategie

Jede Menge Möglichkeiten in der Pfändung. Drittschuldner noch und nöcher. Aber welche Pfändungsmaßnahme ist die Richtige? Um genau das zu entscheiden, braucht es das, was Experten eine Vollstreckungsstrategie nennen. Grundlage dafür ist ein lückenloses Bonitätsmonitoring der schuldnerischen Vermögensverhältnisse. Daraus lässt sich dann ableiten, welche Maßnahme wann am aussichtsreichsten ist. Und das treibt die nachgerichtliche Realisierungsarbeit voran.

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