Mietrückstand: Was tun? – 5 Tipps für Vermieter

Mieter, die nicht zahlen, sind sicherlich der Albtraum jedes Vermieters. Die Kosten für das Vermietungsobjekt laufen weiter und werden nicht über die Mieteinnahmen aufgefangen. So kommen gerade private Vermieter schnell in die Bredouille. Wie sich Vermieter gegen einen Mitrückstand schützen, und was sie tun können, um aufgelaufene Mietforderungen zurückzuerhalten, zeigen wir in diesem Blogbeitrag mit 5 praktischen Tipps.

Mietrückstand was tun

Ein professioneller Dienstleister im Forderungsmanagement arbeitet konsequent und ergebnisorientiert an einem Mietrückstand. Was tun Inkassodienstleister? Und wie tun sie es? Wann ist die Zusammenarbeit sinnvoll? Und welche Strategien gibt es, um das Risiko eines Mietrückstandes von vorn herein zu minimieren? Und wie verhalten sich Vermieter richtig?

1. Präventive Maßnahmen

Mit einem geschulten Auge und guter Menschenkenntnis lässt sich das Risiko für einen Mietrückstand schon im Vorfeld einer Vermietung minimieren. Wir treten potentielle Mieter auf? Welche Fragen stellen sie? Verfügen sie über ein geregeltes Einkommen? Und wie stellen sich die Lebensumstände dar? Solche Fragen können bei der Einschätzung von Mietinteressenten helfen.

Betrügern und Mietnomaden wird man jedoch damit nicht auf die Schliche kommen: Wer professionelle Mietrückstände anhäuft, kennt in aller Regel die Tricks und wird sich bei einem Mietvorgespräch nicht desavouieren. Hier hilft die präventive Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister und einer Auskunftei. Zudem sind Vermieter gut beraten, sich Einkommensnachweise, Arbeitsverträge und Vermögensauskünfte geben zu lassen: So ist zumindest gesichert, dass die monatliche Belastung durch Miete und Nebenkosten für den Interessenten überhaupt zu stemmen ist.

2. Eine saubere Buchhaltung

Damit ein Mietrückstand überhaupt auffällt, bedarf es einer sauberen Buchhaltung. Nur wenn die Zahlungseingänge regelmäßig kontrolliert werden, kann eine fehlende Zahlung überhaupt auffallen. Hier sind Vermieter in der Verantwortung und damit rechtlich auf der sicheren Seite.

3. Mahnwesen und Dialog

Mietrückstand was tun

Fällt ein Mietrückstand auf, ist eine eigene Mahnung immer ein adäquates Mittel, um seinen Mieter auf sein Versäumnis hinzuweisen. Je nachdem, wie eng das Mieter/Vermieter-Verhältnis ist, ist hier eine mündliche Ansprache des Problems ein gutes Mittel – jedoch kein rechtssicheres! Mieter, die tatsächlich nur übersehen haben, ihre Miete rechtzeitig zu überweisen, werden dies auf einen freundlichen Hinweis hin sicherlich nachholen. Mieter, die das Geld nicht haben oder einfach nicht zahlen wollen, erfordern dagegen eine schriftliche Mahnung über den Mietrückstand. Damit sind Vermieter auch rechtlich auf der sicheren Seite, weil die den Mietrückstand rechtzeitig und gesetzeskonform angemahnt haben.

4. Sich professionelle Unterstützung holen

Verlaufen eigene Mahnungen im Sande und fruchtet der Dialog zum Mieter nicht, sind Vermieter gut beraten, sich professionelle Unterstützung von einem Inkassodienstleister zu besorgen. Inkasso für Vermieter funktioniert über professionelle Mahnschreiben. Damit wird Mietern der Ernst der Lage verdeutlicht, gleichzeitig signalisieren Inkassodienstleister auch immer Dialogbereitschaft, beispielsweise im Mediativinkasso. Dann wird die Realisierung des Mietrückstandes moderiert und die Zahlungsstörung über einen Ratenzahlungsplan aufgelöst.

5. Geduld beweisen

Führen diese vorgerichtlichenMietrückstand was tun Maßnahmen nicht zum Erfolg, bleibt Vermietern der Weg über das gerichtliche Mahnverfahren ungenommen. Damit lässt sich ein sog. Titel erwirken, der Vermietern für 30 Jahre eine Handhabe gegen Mieter sichert. Genauso lange ist ein Zugriff auf schuldnerische Vermögenswerte möglich, nämlich über verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen.

Fazit

Mietrückstände: Was tun? – Jedenfalls nicht nichts! Wer den Umgang mit Zahlungsstörungen zielgerichtet angeht, für den Dialog offen bleibt und sich zum richtigen Zeitpunkt um professionelle Unterstützung bemüht, ist bereits auf einem guten Weg, und das Mietverhältnis muss nicht zwangsläufig leiden.

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