Inkassokosten nicht zahlen: Thema Verzugsschaden

Inkassokosten sind ein Verzugsschaden. Sie entstehen nur dadurch, dass Schuldner in Verzug geraten und müssen bei berechtigten Forderungen entsprechend auch bezahlt werden. Warum der Ratschlag „Inkassokosten nicht zahlen“ kein guter ist und wie sich Inkassokosten rechtfertigen, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Inkassokosten nicht zahlen

Inkassokosten nicht zahlen, macht die Sache in aller Regel nicht besser. Gemeint ist: Wenn die Forderung, an der ein professioneller Dienstleister im Forderungsmanagement arbeitet, gerechtfertigt ist, sind auch die Inkassokosten gerechtfertigt. Sie entstehen für die Arbeit, die das Inkasso Büro in die Realisierung der Forderung investiert. Und da dieser Aufwand ja überhaupt nur deshalb entsteht, weil die Forderung nicht innerhalb der Regelfrist bedient wurde, gelten solche Kosten auch als Verzugsschaden. Sie sind damit eindeutig von der Schuldnerseite zu tragen.

Schlechte Ratschläge

Inkassokosten nicht zahlen

Wer eine Inkassomahnung erhält, neigt dazu, sich zunächst im Internet schlau zu machen, wie er sich am besten verhält. Und nicht selten sind hier dann Ratschläge zu lesen, man solle auf keinen Fall zahlen, unbedingt widersprechen, einen Anwalt einschalten und das mit den Inkassokosten könne sowieso nicht mit rechten Dingen zugehen.

In der Tat sind dies aber eher schlechte Ratschläge, wenngleich in gewisser Hinsicht nachvollziehbar, denn Post von einen Inkasso Unternehmen freut freilich niemanden. Jedoch: Sich einfach totzustellen und überhaupt nicht zu reagieren, macht die Sache nur schlimmer, weil immer mehr Kosten auflaufen und die ganze Angelegenheit irgendwann zwangsläufig eskalieren muss. Spätestens, wenn in der nachgerichtlichen Arbeit an titulierten Forderungen die Zwangsvollstreckung betrieben wird, und Pfändungsmaßnahmen anstehen.

Gute Ratschläge.

Der wichtigste Rat, Inkassokosten nicht zahlenden man erteilen kann, ist unbedingt die Kommunikation zum Inkasso Dienstleister zu suchen. Und zwar auch dann, wenn die Forderung tatsächlich ungerechtfertigt verlangt wird. Beispielsweise, weil sich die Zahlung an den Gläubiger und die Inkassomahnung überschnitten haben, oder weil die Forderung tatsächlich unberechtigt ist. Solche Fälle kommen vor, und sind für erfahrene Inkassodienstleister nichts Neues. Sie fallen aber nur auf, wenn sich Schuldner melden! Dann kann gemeinsam eine passende Lösung gefunden werden.

Gesetzlich geregelt

Inkassokosten schweben nicht im luftleeren Raum, sondern sind gesetzlich im RVG, im Rechtsdienstleitungsvergütungsgesetz geregelt. Das bedeutet, schon von Rechtswegen können keine utopischen Fantasiegebühren zustande kommen. Dass Inkassokosten überhaupt entstehen hat einen sehr einfachen Grund: Die Arbeit an offenen Posten kostet Zeit und Aufwand. Dieser Aufwand muss bezahlt werden und zwar von demjenigen, der ihn verursacht hat – und das ist in aller Regel der Schuldner, der in Verzug geraten ist.

Die Folgen

Inkassokosten nicht zahlen ist schwierig, weil es gem. Schadenminderungspflicht bedeuten muss, gar nicht zu zahlen. Der Zusammenhang: Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, werden alle eingehenden Zahlungen automatisch zunächst auf die Inkasso- und Gerichtskosten verbucht, danach auf die Verzugszinsen und dann erst auf die Hauptforderung. Dieser Praxis gilt, solange kein anders lautender Verwendungszweck angegeben wird. Aber auch dann stehen die Gebühren im Raum und müssen über kurz oder lang bezahl werden. Und, anders als die Hauptforderung, wachsen Inkassogebühren und vor allem Verzugszinsen mit der Zeit, damit kostet warten bares Geld.

Fazit

Inkassokosten nicht zahlen ist keine gute Option um aus den Schulden zu kommen. Zumindest dann nicht, wenn überhaupt keine Kommunikation zum Inkassodienstleister stattfindet. Es gilt: Nur gemeinsam lassen sich vernünftige Lösungen finden.

Veröffentlicht unter Aktuelles
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2 Kommentare auf “Inkassokosten nicht zahlen: Thema Verzugsschaden
  1. Nicole sagt:

    Wie verhalte ich mich als Kläger?
    Wenn ich die Hauptschuld nach dem Auftrag ans Inkassobüro gegeben habe und mir der Gläubiger das Geld ohne Zinsen und Spesen zahlte?
    Wer trägt die Kosten des Inkassobüros?

    • Hallo Nicole,
      rechtsberatend dürfen wir als Inkassodienstleister leider nicht tätig werden, hier müssen wir Sie an eine Anwaltskanzlei verweisen. Grundsätzlich gehen aber lt. Gesetz alle Verfolgungskosten zu Lasten des Schuldners, der sie als sog. Verzugsschaden zu tragen hat.

      Für weitere Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter +49 (0) 991 2962 900.

      Beste Grüße,
      PNO inkasso

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