Inkassoabrechnung – das Wichtigste im Überblick

Help_optiDas Dreiecksverhältnis zwischen Schuldner, Gläubiger und Inkassodienstleister ist komplex und daher erklärungsbedürftig. Mit unserer Kurzserie „Inkassoabrechnung“ haben wir daher potenziell missverständliche Details im Inkassoprozess beleuchtet. Im vierten und letzten Teil unserer Serie heben wir die wichtigsten Punkte nochmals hervor.

Schuldverhältnisse

Um im Forderungsmanagement den Überblick zu behalten, ist es hilfreich, sich über die Schuldverhältnisse im Klaren zu sein. Die Frage, wer wem was schuldet, haben wir in den vorangegangenen Serienteilen je nach Themenfokus ausdifferenziert. An den drei grundlegenden forderungsrelevanten Schuldverhältnissen im Dreiecksverhältnis Gläubiger/Schuldner/Inkassounternehmen ändert sich nichts. Diese bestehen ständig:

1. Schuldverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger (Inkassomandant)

2. Schuldverhältnis zwischen Inkassomandant und Inkassodienstleister

3. Schuldverhältnis zwischen Schuldner und Inkassodienstleister

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten kommt nun noch ein viertes Schuldverhältnis hinzu:

4. Schuldverhältnis zwischen Finanzamt und Inkassomandant

Das fünfte und letzte Schuldverhältnis tangiert die Dienstleistung, die Inkassounternehmen für ihre Mandanten erbringen, überhaupt nicht und wird hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Für vorsteuerabzugsberechtigte Mandanten zeigt dieses Schuldverhältnis jedoch, woher das Geld kommt, das sie über ihren Vorsteuerabzug erhalten:

5. Schuldverhältnis zwischen Inkassodienstleister und Finanzamt

Obwohl nicht alle Schuldverhältnisse für alle Inkassomandanten von Belang sind, ist es sinnvoll, sich über die Verhältnisse im Klaren zu sein. Dadurch erhalten der Inkassoprozess und die Inkassoabrechnung eine nachvollziehbare Struktur.

Vorsteuerabzugsberechtigungsstatus & Verzugsschaden

Das zweite Hauptthema dieser Serie war der Vorsteuerabzugsberechtigungsstatus, weil er definiert, welche Positionen der Inkassoabrechnung einen Verzugsschaden darstellen und welche nicht.

Zur Erinnerung: Verzugsschaden sind alle Aufwendungen, die der Gläubiger zur Realisierung seiner offenen Forderung zu tragen hat und die einen wirtschaftlichen Nachteil für ihn bedeuten würden. Damit dem Gläubiger eben dieser Nachteil nicht entsteht, ist solcher Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen.

Was genau Verzugsschaden darstellt hängt dabei maßgeblich vom Vorsteuerabzugsberechtigungsstatus des Inkassomandanten ab. So stellt beispielsweise eine Inkassogebühr immer einen Verzugsschaden dar, während die daraus anfallenden Steuern nicht zwingend als Verzugsschaden zu betrachten sind. Dies hängt davon ab, ob ein Mandant zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist oder nicht. Einen Überblick gibt die folgende Übersichtstabelle:

2014_03_26_Wer_zahlt_was-Übersicht

Erfolgsprovision

Mit der Erfolgsprovision haben wir uns im vergangen Serienteil befasst. Entsprechend kurz fallen die Ausführungen zu diesem Themenschwerpunkt aus. Daher auch nur die wichtigsten Stichpunkte dazu:

Þ Individuell vereinbarter prozentualer Anteil an der Hauptforderung

Þ Sinnvoll, wenn das finanzielle Risiko für die Beitreibung (Bsp. Gerichtskosten) auf den Inkassodienstleister übergeht

Þ Oft in Verbindung mit sog. Rundum-Sorglos-Paketen

Þ Auf Erfolgsprovisionen fallen Steuern an

Þ Steuerliche Handhabe richtet sich nach dem Vorsteuerabzugsberechtigungsstatus

Fazit

Ziel dieser Serie war es, Unklarheiten im Rahmen der Inkassoabrechnung auszuräumen. Mit der Fokussierung auf die hier gezeigten drei Kernthemenkomplexe stehen die Chancen gut, zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.

Veröffentlicht unter Gläubigerservice
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