Inkasso Rechte – Wer darf was?

Wer ein Inkassounternehmen beauftragt, nimmt eine Dienstleistung in Anspruch: Er gibt den Einzug seiner offenen Posten an einen Profi ab. Damit gehen aber zugleich unterschiedliche Rechte und Pflichten einher, und zwar für alle beteilige Parteien: Gläubiger, Inkassodienstleister, aber auch Schuldner. Welche das sind, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Inkasso Rechte sind vom Gesetzgeber geregelt

Die Rechte des Inkassodienstleisters lassen sich dabei überraschenderweise am schnellsten abhandeln. Denn er hat mit Auftragserteilung das Recht, alle Realisierungsmaßnahmen, die (1.) vom Rechtsstaat vorgesehen sind, die (2.) im Verlauf der Realisierung nötig werden und die (3.) von Gläubigerseite gewünscht sind, durchzuführen. Diese drei Kriterien sind ausschlaggebend für ein sinnvolles und zielgerichtetes Mahnverfahren.

Die ganz konkreten Rechte des Inkassodienstleisters richten sich nach dem Verlauf des Einzelfalls und damit nach der jeweiligen Mahnstufe. Exemplarisch lässt sich das wie folgt darstellen:

  1. Im vorgerichtlichen Inkasso sind Inkasso Rechte:
    • Versand postalischer Inkassomahnungen inkl. Geltendmachung der gesetzlichen Inkassogebühren
    • Telefonisches Mediativinkasso
    • Versand einer Rechtsanwaltsmahnung über eine Verbundkanzlei (wenn gläubigerseitig gewünscht)
  2. Im gerichtlichem Mahnverfahren sind Inkasso Rechte:
    • Beantragung des Mahnbescheides
    • Beantragung des Vollstreckungsbescheides
    • Bearbeitung von Monierungen
    • Führung der Forderungsaufstellung
  3. In der Zwangsvollstreckung sind Inkasso Rechte:
    • Durchführung unterschiedlicher Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen, Gerichtsvollzieheraufträgen oder Schuldnerverhaftungen
  4. In der Titelüberwachung sind Inkasso Rechte:
    • kontinuierliches Bonitätsmonitoring
    • Einleitung geeigneter Zugriffsmaßnahmen in der Zwangsvollstreckung

In sämtlichen Stadien ist ein Inkassodienstleister berechtigt, im Namen seines Mandanten (des Gläubigers) Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner zu treffen. Handelt es sich dabei um einen Ratenzahlungsplan, werden Details natürlich immer mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Je nachdem, in welcher Mahnstufe sich ein Fall befindet, gibt es unterschiedliche Inkasso Rechte

Gläubigerrechte

Gläubiger haben in Inkassosachen alle Rechte eines Auftraggebers, allen voran das Recht, aktuelle Sachstände einzusehen. Das funktioniert zumeist über Onlineportale. Bei PNO inkasso wird das Mandantenportal ständig mit Live-Daten aus der Bearbeitung gespeist, sodass Inkassomandanten immer den aktuellen Sachstand einsehen können. Außerdem haben Gläubiger natürlich das Recht auf Durchleitung realisierter Forderungen und können im Rahmen der Realisierungsarbeit verschiedene Entscheidungen treffen. Das betrifft bspw. Zahlungskonditionen. Ist eine Raten- oder Teilzahlung denkbar? Wie hoch müssen Raten mindestens ausfallen? Welche Rolle spielt der Erhalt der Geschäftsbeziehung?

Zudem obliegt die Entscheidung, ob ein Fall ins gerichtliche Mahnverfahren gehen soll, immer dem Gläubiger. Denn ab diesem Zeitpunkt fallen Gerichtskosten an, die auch sofort bezahlt werden müssen. (Sie sind aber ein Verzugsschaden und stehen dem Gläubiger wiederum vom Schuldner zu.) Solange nichts anderes vereinbart ist, hat der Gläubiger immer das Recht an der Forderung inne und hat damit logischerweise auch immer ein Entscheidungsrecht. Der Inkassodienstleister fungiert aber als ausführende und beratende Instanz.

Schuldnerrechte

In jeder Forderungssache hat auch die Schuldnerseite unterschiedliche Rechte. Das verlangt schon das rechtsstaatliche Prinzip. So können Schuldner (angeblichen) Forderungsangelegenheiten immer widersprechen und ihre Einwände an das Inkasso Büro herantragen. Der Inkassodienstleister wird alle Einreden ernst nehmen und sich im Zweifelsfall bei seinem Mandanten rückversichern.

Schuldner haben auch Inkasso Rechte

Für Schuldner stellt sich aber immer die Frage, wann eine Einrede sinnvoll ist. Und die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Wenn eine Forderung tatsächlich unberechtigt ist, es sich bspw. einfach um eine Verwechslung handelt, ist es das gute Recht des Schuldners, hier klare Verhältnisse zu schaffen.

Von der Variante Einfach per se zu widersprechen muss aber dringend abgeraten werden, denn solche Fälle gehen regelmäßig in ein streitgerichtliches Klageverfahren über, und das ist immer bedeutend teurer als eine einvernehmliche Lösung im vorgerichtlichen Inkasso.

Fazit

Inkasso Rechte und Pflichten gibt es genügend. Dabei dienen sie alle demselben Ziel: Ausgeglichene Chancen, Rechtsstaatlichkeit und Fairness im Forderungsmanagement.

Veröffentlicht unter Juristisches
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*