
Dabei ist es gleich, ob sich eine private Forderung gegen eine andere Privatperson oder gegen ein Unternehmen richtet. Solange die Forderung nicht bestritten ist, können Inkassodienstleisteraktiv werden und setzen sich für die Realisierung ein. Der <a href="http://blog.collectia.de/inkassoprozess-funktionsweise-inkasso-ablauf-gerichtliches-mahnverfahren/" targert="_blanc" title="Blogbeitrag: Der Inkassoprozess">Ablauf des vorgerichtlichen Inkasso unterscheidet sich dabei nicht von der Vorgehensweise, wenn ein Dienstleister im Forderungsmanagement für einen unternehmerischen Mandanten aktiv wird.
Die Kosten
Der große Unterscheid zwischen den Kosten, die ein Rechtsanwalt für die Verfolgung einer offenen Forderung verlangt und den Inkassokosten für die Verfolgung derselben Forderung ist ihre Höhe. Rechtsanwälte sind von Gesetztes wegen verpflichtet, einen festgelegten Gebührensatz zu verlangen, beispielsweise bei einer Forderungshöhe von 500 EUR rund 45 EUR. Festgeschrieben sind diese Gebühren im §13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Inkassodienstleister sind nicht an diese Gebührenordnung gebunden und können so oft kostengünstiger arbeiten. Wird eine offene Forderung erfolgreich realisiert, werden die Realisierungskosten ohnehin dem Schuldner als Verzugsschaden auferlegt und die Beitreibung ist für den Gläubiger komplett kostenlos.
Private Forderungen
Offene Forderungen von Privatpersonen richten sich entweder gegen andere Privatleute oder gegen Unternehmen. Damit die Zusammenhänge hier deutlich werden, zeigen wir anhand zweier Fallbeispiele, wie solche Forderungsausfälle entstehen können:
Offene Privatforderung gegen ein Unternehmen
Gudrun K wendet sich an einen Inkassodienstleister I und reicht die Verbrauchsabrechnung als Nachweis der Forderung ein. Inkassodienstleister I übernimmt das Mandat und wendet sich im vorgerichtlichen Mahnwesen an Versorger V. Nach Eingang der ersten Inkassomahnung überprüft V den Sachverhalt erneut und stellt den Irrtum fest. Daraufhin wird die offene Forderungssumme nebst entstandener Nebenkosten an Inkassodienstleister I überwiesen, der die Hauptforderung, sprich die Verbrauchsgutschrift, umgehend an seine Mandantin Gudrun K durchleitet. Damit ist der Fall abgeschlossen.
Offene Privatforderung gegen eine Privatperson
Im Folgenden beauftragt sie Inkassodienstleister I mit der Realisierung der offenen Mietforderung. Als Forderungsgrundlage reicht sie den unterschiebenen Mietvertrag ein. Das Inkassobüro wird daraufhin aktiv und mahnt Frederik L postalisch an. Nachdem Frederik L die zwei Mahnschreiben ignoriert hat, erreichen ihn die Mitarbeiter der Inkassodienstleisters I im telefonischen Mediativinkasso und vereinbaren eine Ratenzahlung mit ihm. Frederik L bezahlt die Gesamtforderung, also die offenen Mieten plus entstandene Gebühren, in sieben Teilraten ab. Nachdem die Ausgaben des Inkassodienstleisters gem. Schadenminderungspflicht gedeckt sind, werden die realisierten Teilzahlungen an Gudrun K durchgeleitet.
Frederik L hat inzwischen eine neue, besser bezahlte Arbeit gefunden und sieht ein, dass er sich gegenüber Gudrun K falsch verhalten hat. Als alle Raten bezahlt sind, entschließt er sich, sich bei seiner ehemaligen Vermieterin zu entschuldigen.
Fazit
Die hier skizzierten Fälle beschreiben selbstverständlich den Idealfall, sind jedoch der täglichen Forderungspraxis entnommen. Sie zeigen aber, wie schnell sich Privatforderungen ergeben können und verdeutlichen, warum die Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister lohnt.
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