Gerichtlicher Mahnbescheid online: Was hat es damit auf sich?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist das erste Dokument, das einem Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren zugeht. Damit markiert es für beide Parteien in einer Forderungsangelegenheit den Übertritt vom vorgerichtlichen zum gerichtlichen Mahnverfahren. Die Zustellung erfolgt dabei in amtlicher Form, das bedeutet im bekannten gelben Umschlag. Welchen Stellenwert ein gerichtlicher Mahnbescheid online und offline im Forderungsmanagement hat, und wie Gläubiger ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

der gerichtliche Mahnbescheid lässt sich online beantragen

In der Gesamtansicht des Ablaufes im professionellen Forderungsmanagement steht ein gerichtlicher Mahnbescheid am Anfang des gerichtlichen Mahnverfahrens und leitet damit den zweiten von vier „Großabschnitten“ ein. Lassen sich Forderungen weder vorgerichtlich, noch gerichtlich realisieren, können sie die folgenden vier Phasen durchlaufen:

  1. vorgerichtliches Inkasso
  2. gerichtliches Mahnverfahren
  3. Zwangsvollstreckung
  4. Titelüberwachung

Ob ein offener Posten tatsächlich jede dieser vier Phasen durchmacht, hängt natürlich davon ab, wann der Schuldner zahlt, und welche Rahmenbedingungen Gläubiger abstecken. Wichtig ist dabei: Der richtige Dienstleister im Forderungsmanagement bleibt immer am Ball und begleitet seine Mandanten durch sämtliche Instanzen. Er kümmert sich auch darum, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid online beantragt wird, und das gerichtliche Mahnverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Der Einstieg

Genaugenommen markiert gar nicht der Mahnbescheid, sondern der Antrag auf Mahnbescheid den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren. Denn der Übertritt funktioniert nicht automatisch, sondern muss bewusst in Angriff genommen werden. Beantragt werden kann ein gerichtlicher Mahnbescheid online oder offline, um den Antrag führt aber kein Weg herum. Gläubiger müssen beim zuständigen Mahngericht den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Anschließend liegt der Antrag einem sog. Rechtspfleger, dem zuständigen Gerichtsbeamten, zur Prüfung vor. Wenn dieser sein GO gibt, wird der Mahnbescheid erlassen und dem Schuldner zugestellt.

gerichtlicher Mahnbescheid online per Knopfdruck

Der Schuldner heißt im gerichtlichen Mahnverfahren dann übrigens Antragsgegner, der Gläubiger bekommt entsprechend die Bezeichnung Antragssteller. Schon das Wording zeigt, dass eine Forderungsangelegenheit im gerichtlichen Mahnverfahren nochmals an Fahrt aufnimmt: Antragsgegner haben gegen den Mahn- und später gegen den Vollstreckungsbescheid – der Gesetzgeber sieht hier ein zweistufiges System vor – jeweils 14 Tage Einspruchsfrist.

Wie geht es dann weiter?

Widersprechen Schuldner, geht die Sache in ein streitgerichtliches Klageverfahren über und es ist Sache der Gerichte zu entscheiden. Reagieren Schuldner gar nicht, gilt der sog. Titel mit dem Vollstreckungsbescheid als erwirkt. Das wiederum sorgt für weitere Zugriffsmöglichkeiten auf schuldnerische Vermögenswerte in der Zwangsvollstreckung. Zugleich ist die Forderung mit dem Titel für mindestens 30 Jahre abgesichert, und Gläubiger können über die gesamte Zeitspanne in die Vollstreckung einsteigen. Noch besser: Mit jeder Vollstreckungsmaßnahme beginnt die 30-jährige Frist erneut zu laufen, Stichwort Neubeginn der Verjährung gem. §212 BGB. Damit sichern sich Gläubiger praktisch unbegrenztes Zugriffsrecht auf das Schuldnervermögen.

Verjährungshemmung

Allein der Antrag auf Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Das bedeutet, solange der Antrag vor Ablauf der jeweiligen Frist (regelmäßig drei Jahre) bei Gericht eingeht, ist die Verjährung gehemmt. Wer offene Posten nicht absichert, verliert im dritten Jahr nach der eigentlichen Fälligkeit jegliche Handhabe, und die Forderung wird völlig gegenstandslos.

mit dem gerichtlichen Mahnbescheid wird die Verjährung gehemmt

Fazit

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein wichtiges Element im Forderungsmanagement, speziell im Hinblick auf die Verjährungshemmung und die Titulierung. Der Einstieg erfolgt über den Antrag auf Mahnbescheid, der sich online oder offline stellen lässt. Wer auf einen Profi setzt, umgeht dabei die bürokratischen Hürden von vornherein.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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