Drittschuldner: Wer ist das eigentlich?

Drittschuldner, Drittschuldnerpfändung, Drittschuldnererklärung, Drittschuldnerklage – solche Begriffe fallen in der nachgerichtlichen Realisierungsarbeit an offenen Posten regelmäßig. Aber wer ist mit dem ominösen Drittschuldner eigentlich gemeint? Und was hat der Drittschuldner eigentlich verbrochen, dass er sogar Ziel einer Klage werden kann? Diese und andere Fragen beantworten wir in diese Blogbeitrag.

Zusammenarbeit mit dem Drittschuldner: Schach im Forderungsmanagement

Bis das Thema Drittschuldner im professionellen Forderungsmanagement interessant wird, dauert es eine Weile. Denn um überhaupt in der Zwangsvollstreckung entsprechende Pfändungsmaßnahmen einleiten zu können, muss die Forderungssache tituliert sein. Demnach ist die Zusammenarbeit mit Drittschuldnern auch erst eine Frage in der nachgerichtlichen Arbeit an offenen Forderungen, die über einen Titel, bspw. einen Vollstreckungsbescheid, für mindestens 30 Jahre abgesichert sind. Der Titulierung gehen aber in aller Regel ein betriebliches Mahnwesen, professionelles Inkasso und entweder ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein streitgerichtliches Klageverfahren voran. Denn auf beiden Wegen lassen sich Titel, namentlich Urteile oder gerichtliche Vergleiche oder eben Vollstreckungsbescheide, erwirken.

Was ist ein Drittschuldner?

Ein Drittschuldner ist dabei praktisch jede juristische oder natürliche Person, die Vermögenswerte eines Schuldners verwaltet. In der praktischen Zwangsvollstreckung sind es insbesondere die folgenden vier Stellen, die als Drittschuldner in Erscheinung treten:

  1. Arbeitgeber
  2. Banken
  3. Vermieter
  4. Finanzämter

An eine oder mehrere dieser Stellen wendet man sich dann in der Zwangsvollstreckung mit dem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

Beim PfÜB ist es dann explizit ausschlaggebend, an welchen Drittschuldner man sich wendet. Denn die Art des Drittschuldners gibt die entsprechende Pfändungsvariante vor. So ergeben sich aus Drittschuldner und PfÜB die folgenden Paarungen:

  1. Lohnpfändungen richten sich gegen den Arbeitgeber des Schuldners
  2. Kontopfändungen richten sich an die Bank des Schuldners
  3. Kautionspfändungen richten an den Vermieter des Schuldners
  4. Steuerpfändungen richten sich gegen Rückzahlungsansprüche und damit direkt an das zuständige Finanzamt

Die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden in der Zwangsvollstreckung auf Grundlage des vorliegenden und vollstreckungsfähigen Titels beantragt. Sie gehen dem betreffenden Drittschuldner dann zu, und dieser ist verpflichtet, ihnen Folge zu leisten, sprich der Pfändung nachzukommen. Dafür haben große Banken bspw. separate Pfändungsstellen, die sich ausschließlich um die Bearbeitung eingehender Kontopfändungen kümmern.

Was genau bedeutet Kontopfändung?

Dann wird das Schuldnerkonto eingefroren und er kann ausschließlich an die pfändende Stelle, also denjenigen, der den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat, Zahlungen leisten. Erst wenn dieser vorrangige Anspruch bedient ist, kann ein Schuldner wieder über sein Konto verfügen.

Weitere Pfändungsvarianten

Bei den weiteren Pfändungsvarianten funktioniert das äquivalent: Bei Lohnpfändungen ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Anteil am Gehalt des Schuldners abzuführen. Geht der PfÜB an das Finanzamt, wird die Steuerrückzahlung zur Tilgung der Schuld aufgewendet. Und ist der Vermieter als Drittschuldner angesprochen, wird er die Mietkaution des Schuldners (der ja sein Mieter ist) zur Verfügung stellen müssen.

Was bedeutet Drittschuldnerklage?

Obgleich Drittschuldner von Rechtswegen verpflichtet sind, einer Pfändung nachzukommen, gibt es Fälle, in denen sie das nicht tun. Dann kann eine sog. Drittschuldnerklage notwendig werden.

Das bedeutet nichts anderes, als dass die pfändende Partei, sprich der Gläubiger oder dessen Inkassodienstleister, den Drittschuldner darauf verklagt, der Pfändung Folge zu leisten. Lenken Drittschuldner dann ein, folgen sie der Pfändung. Lassen sie es darauf ankommen, kann es tatsächlich zu einem Urteil kommen und Drittschuldner werden dazu verurteilt, dem PfÜB zu entsprechen und die sich in ihrer Obhut befindlichen schuldnerischen Vermögenswerte im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen zur Deckung der Schuld an den/die Pfändenden abzuführen.

Jedoch: Die Drittschuldnerklage ist in der Bearbeitungspraxis ein eher seltenes Werkzeug, denn gerade Banken und Arbeitgeber geben Pfändungen in der Regel ordnungsgemäß nach.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...
2 Kommentare auf “Drittschuldner: Wer ist das eigentlich?
  1. Karl-Heinz Dillner sagt:

    Es kann doch nicht sein, dass eine Mietkaution vom Vermieter als
    Drittschuldner gepfändet werden kann.
    Die Mietkaution haftet für Renovierung und Mietausfall des Mieters !

    Eine Forderung dritter kann doch nicht zum Nachteil einer unbeteiligten Person führen ?

    Anderenfalls könnte man dann auch das Finanzamt als Drittschuldner
    haftbar machen da alle Produkte mit Steuern belastet sind.

    • Hallo Herr Dillinger,
      tatsächlich ist es genauso: Mit einer Pfändung bei Drittschuldnern, also der Bank, dem Vermieter, dem Arbeitgeber, dem Finanzamt, etc. tritt man an Dritte und in diesem Sinne unbeteiligte Personen heran, um die Schuld des Schuldners zu tilgen. Aus dem Verlust, den ein Drittschuldner über die Pfändung macht, ergibt sich dann wiederum ein neues Schuldverhältnis gegenüber dem Ursprungsschuldner und Drittschuldner können Ihre Forderung ebenfalls wieder geltend machen.

      Tatsächlich geht die Verpflichtung eines Drittschuldners einer Pfändung Folge zu leisten sogar soweit, dass er mittels einer sog. Drittschuldnerklage auf Herausgabe des pfändbaren Anteils eines durch Ihn verwalteten Vermögens verklagt werden kann.

      Beste Grüße,
      PNO inkasso

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*