Drittschuldner: Realisierung aus zweiter Hand?

Mit dem Drittschuldner sind Personen oder Institutionen gemeint, die Vermögenswerte eines Schuldners verwalten. Über diese Drittschuldner können Gläubiger dann direkt auf das Schuldnervermögen zugreifen. Welche Rolle Drittschuldner im Forderungsmanagement spielen, wann der Zugriff möglich ist, und wie der konkrete Umgang mit Drittschuldnern aussieht, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Drittschuldner im nachgerichtlichen Forderungsmanagement erfordern oft taktisches Vorgehen

Im professionellen Forderungsmanagement kommen Drittschuldner frühestens dann ins Spiel, wenn Forderungen tituliert und vollstreckungsfähig sind. Das ist immer dann der Fall, wenn ein so genannter Titel, also bspw. ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil, ein Vergleich oder ein Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegen. Mit diesem Titel lässt sich dann wiederum der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen. Der PfÜB geht dann dem Drittschuldner zu, und dieser ist verpflichtet, eine Drittschuldnererklärung abzugeben, ob er der Pfändung folgeleisten wird. Erst dann kann gepfändet werden, und Gläubiger kommen zu ihrem Geld.

Was kompliziert klingt, sorgt dafür, dass die rechtsstaatlichen Wege gewahrt bleiben und alle Regeln eingehalten werden. Soweit so gut. Stellt sich die Frage, wer die ominösen Drittschuldner eigentlich sind. Grundsätzlich kommen hier vier Ansprechpartner infrage:

  1. Die Bank des Schuldners (Kontopfändung)
  2. Der Arbeitgeber des Schuldners (Lohnpfändung)
  3. Der Vermieter des Schuldners (Kautionspfändung)
  4. Der Fiskus (Steuerpfändung)

Die Bank

Wenn man sich mit dem PfÜB an die Bank als Drittschuldner wendet, geht es immer um eine Kontopfändung. Das bedeutet, das Konto des Schuldners wird quasi eingefroren, und er kann nur an denjenigen bezahlen, der die Pfändung veranlasst hat. Also entweder an den Gläubiger selbst, oder an dessen Inkassodienstleister. Solange der Schuldner hier keine Zahlung leistet, bzw. sich um eine Zahlungsvereinbarung bemüht, bleibt sein Konto gepfändet und er kann keine anderen Transaktionen durchführen.

Der Arbeitgeber

Für eine Lohnpfändung ist der Arbeitgeber der richtige Drittschuldner. Dann richtet sich der PfÜB gegen ihn. Bei einer Lohnpfändung geht es dann darum, den pfändbaren Anteil zu pfänden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diesen Anteil direkt vom Nettolohn abzuziehen und ihn an die pfändende Partei (Gläubiger oder Inkasso) zu überweisen. Beim Schuldner kommt also so lange weniger Nettolohn als gewohnt an, bis die Schuld beglichen ist, oder er sich um die Sache kümmert. Dann muss er aber natürlich auch zahlen!

Der Vermieter

Eher selten richten sich Pfändungsmaßnahmen gegen die Vermieter eines Schuldners. Dennoch ist dies prinzipiell möglich, denn auch Vermieter sind Drittschuldner. Sie verwalten ja mit der Kaution einen gewissen Vermögenswert des Schuldners. Ergo ist auch die Kaution (anteilig) pfändbar.

Vermieter selbst haben dann übrigens die Möglichkeit, sich den Schaden durch die Mietkautionspfändung in einem erneuten Schuldverhältnis von ihrem Mieter wiederzuholen

Der Fiskus

Bei einer Steuerpfändung richtet sich der PfÜB an die Steuerrückzahlung eines Schuldners und damit direkt gegen das zuständige Finanzamt. Dieses zieht dann von der Steuerrückzahlung entweder den zur Pfändung stehenden Betrag ab, oder überweist die gesamte Rückerstattungssumme an den Gläubiger bzw. das Inkasso Büro. Je nachdem, um welche Summe es sich handelt.

Die Realisierung via Drittschuldner ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme

All diese Maßnahmen üben freilich einen gewissen Zwang auf den Schuldner aus, aber bei einer Pfändung handelt es sich schließlich auch um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme – der Zwang steckt also im Wortsinn selbst. Hinzu kommt, dass Pfändungsmaßnahmen gegen Drittschuldner nicht aus heiterem Himmel kommen. Bis zur Titulierung hat die Forderungssache logischerweise bereits mehrere Stadien durchlaufen, und der Schuldner hatte Gelegenheit, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

Das Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Drittschuldner ist übrigens ein völlig neues, für das im Zweifelsfall auch wieder alle Möglichkeiten im professionellen Forderungsmanagement im Raum stehen.

Fazit

Drittschuldner sind prinzipiell all jene, die Vermögenswerte eines Schuldners verwalten. Geht eine Forderungssache bis in die Zwangsvollstreckung und ist die Pfändung nach eingehender Bonitätsprüfung sinnvoll, sind Drittschuldner die Ansprechpartner des Gläubiges und zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung verpflichtet.

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