Verjährung: Die Deadline im Blick!

Verjährung

Auch 2015 droht wieder zahllosen offenen Forderungen die Verjährung. Hauptgründe dafür: Ein ineffizientes und inkonsequentes Forderungsmanagement sowie die Scheu vor dem rechtzeitigen Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie sich ungeklärten Forderungsangelegenheiten auch jetzt noch absichern und gegen die Verjährung schützen lassen.

Der beste Tipp, wen es um die Verjährung offener Forderungen geht, ist es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Das bedeutet, bei zahlungsgestörten Forderungen möglichst frühzeitig mit einem Inkassodienstleister zusammenzuarbeiten. Damit steigen nicht nur die Realisierungschancen, auch Fristen werden kontrolliert. Was aber hilft das denjenigen, die sich bisher noch nicht um ihre offenen Posten aus dem Jahre 2012 gekümmert haben? Welche Möglichkeiten haben sie, der drohenden Verjährung entgegenzuwirken? Und ist es nicht schon zu spät?

Keine Angst!

Nein. Noch ist nichts verloren.Verjährung Noch ist genügend Zeit, offene Posten aus dem Jahre 2012, die dieses Jahr verjähren werden, in die inkassomäßige Bearbeitung zu geben. Damit lässt sich entweder noch vor dem Jahresende realisieren oder die Verjährung hemmen, nämlich indem rechtzeitig der Mahnbescheid beim zuständigem Mahngericht beantragt wird. Die beiden wichtigsten Gläubigerinteressen, Realisierung bzw. Vermeidung des Komplettausfalls lassen sich also auch jetzt noch gezielt verfolgen. Das bedeutet, offene Posten müssen nicht gegenstandslos werden. Jedoch wird die Zeit für eine vorgerichtliche Realisierung von der Verjährung bedrohter Forderungen allmählich tatsächlich knapp. Denn es ist freilich nicht gesagt, dass Schuldner sich an ihre unbezahlte Rechnung von vor drei Jahren noch erinnern, ergo kann sich eine vorgerichtliche Inkassobearbeitung mit Recherchen und ggf. Nachweisführung hinziehen. Im Zweifelsfall kann schließlich doch der Eintritt ins gerichtliche Mahnverfahren die letzte Option sein, um die Verjährung zu hemmen.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Der Eintritt ins gerichtliche Mahnverfahren ist die einzige Möglichkeit, die Verjährung zu verhindern und sich auch in der Realisierung älterer Forderungen Zugriffsmöglichkeiten auf schuldnerische Vermögenswerte zu sichern. Ausschlaggebend für die Hemmung ist dabei ausschließlich da Datum auf dem Mahnantrag: Liegt es vor dem 01. Januar 2016 ist die Verjährung für die betreffende Forderung gehemmt. Und zwar auch wenn die tatsächliche Bearbeitung des Antrages durch den Rechtspfleger noch einige Tage oder Wochen braucht.

Verjährung

Für Gläubiger bedeutet das, jetzt schnell zu sein und die notwenigen Maßnahmen im Forderungsmanagement nicht weiter aufzuschieben. Denn bei der Hemmung der Verjährung zählt am Ende jeder Tag. Auch wenn der Mahnantrag bis zum letzten Tag des Jahres möglich ist und auch dann freilich nichts verloren ist: Wer seine Forderungen jetzt noch übergibt, sichert sich neben dem Instrumentarium des gerichtlichen Mahnverfahrens auch die Handlungsmöglichkeiten der vorgerichtlichen Inkassobearbeitung. Und wenn Schuldner noch vor dem Jahresende bezahlen, entfällt der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren sogar komplett und die Angelegenheit lässt sich noch rechtzeitig abschließen.

Geht eine Forderungsangelegenheit doch ins gerichtliche Mahnverfahren, hemmt das nicht nur die Verjährung, sondern beugt auch der Rechtsverwirkung vor. Zudem läuft das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahnantrag und Antrag auf Vollstreckungsbescheid auf die Erwirkung eines Titels hinaus. Damit sind offene Forderungen für ganze 30 Jahre abgesichert und genauso lange sind Zugriffs- und Vollstreckungsmöglichkeiten gegeben. Über ein kontinuierliches Bonitätsmonitoring des Schuldners gehen keine Chancen verloren.

Fazit

Wer jetzt schnell ist und seine von der Verjährung bedrohten Forderungen ins Inkasso gibt, nutz das volle Potential im professionellen Forderungsmanagement: vorgerichtliches Inkasso und das gerichtliche Mahnverfahren. Die Verjährung hemmt jedoch nur letztes effektiv.

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