Titel erwirkt – Und jetzt?

Titel

Ein guter Teil aller Zahlungsausfälle gehen ins gerichtliche Mahnverfahren über. Und für fast alle dieser Fälle steht am vorläufigen Endpunkt der Forderungsgeschichte ein sog. Titel, sprich ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Damit haben Gläubiger aber immer noch kein Geld erhalten. Die Frage ist also: Was tun mit dem Titel? In diesem Blogbeitrag zeigen wir, worauf es im professionellen Titelmanagement ankommt und wie selbst uralte Forderungen noch realisiert werden können.


Woher kommt der Titel?

Sog. Titel sind offizielle Dokumente, die einer Partei Titeldas Recht zusichern, von einer anderen Partei eine definierte Leistung (meistens Geld) zu fordern. Im Klartext also ein Stück Papier, das sagt: „Der andere muss Dir geben, was er Dir schuldet“. Im rechtlichen Sinne gibt es verschiedene Dokumente, die als Titel infrage kommen. Bspw. Grundbucheinträge, Urteile und Vollstreckungsbescheide. Im professionellen Forderungsmanagement spielen jedoch vor allem Vollstreckungsbescheide und Urteile eine Rolle. Eines von beidem steht nämlich immer am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens: Legt die Schuldnerseite Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einer Verhandlung und der Schuldner wird verurteilt, seine Schulden zu bezahlen. Nimmt der Schuldner den Vollstreckungsbescheid unwidersprochen an, liegt der Titel sofort vor, ohne dass eine separate Verhandlung geführt wird.

Was tun mit dem Titel?

Titel

Liegt der ersehnte Titel gegen den Schuldner einmal vor, bedeutet das aber noch nicht, dass dann auch endlich Geld fließt. Damit der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung auch tatsächlich nachkommt, bedarf es regelmäßig verschiedener Maßnahmen. Und dabei kommt es besonders auf eine überlegte Strategie im Forderungsmanagement an. Entscheidend dabei: Die nötige Geduld!

 

Die Möglichkeiten in der Titelrealisierung versprechen guten Erfolg, weil sie von offizieller Stelle durchgeführt werden:

  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Erwirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • Durchführung verschiedener Pfändungsmaßnahmen (Taschenpfändung, Lohnpfändung, Kautionspfändung)
  • usw.

Wie funktioniert der Zugriff via Titel?

Im Titelmanagement geht es darum, den richtigenTitel Zeitpunkt für den Zugriff abzupassen. Der ist dann, wenn der Schuldner auch über die nötigen Mittel verfügt, um seine Schulden zu bezahlen. Dieser Zeitpunkt ist jedoch kein Zufall, sondern Teil eines strategischen Vorgehens in der Handhabung eines Titels.

Wenn belastbare Erkenntnisse zum Liquiditätsstatus eines Schuldners vorliegen und dieser flüssig ist, um seine Schulden zu bezahlen, können Dienstleister für Forderungsmanagement aus dem Vollen schöpfen. Das bedeutet, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen oder über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) an Drittschuldner heranzutreten. Drittschuldner sind beispielsweise Banken, Arbeitgeber oder Vermieter eines Schuldners. Über den PfÜB kann hier die Pfändung von Konten, Löhnen oder Mietkautionen eingeleitet werden.

Wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, fährt dieser (ganz klassisch) zum Schuldner und engagiert sich für eine Zahlung. Diese kann entweder über die Pfändung von Bargeld erfolgen oder der Schuldner verfügt über Schachwerte, die zur Tilgung der Schuld geeignet sind. Das ist dann die sog. Taschenpfändung.

Fazit

Der Umgang mit einem einmal erwirkten Titel erfordert Geschick, Erfahrung und auch das nötige Fingerspitzengefühl. Einen Titel zu realisieren funktioniert entsprechend nur mit der richtigen Strategie und einem professionellen Dienstleister an seiner Seite.

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