Sachpfändung – Wie funktioniert das?

Die Sachpfändung ist die bekannteste Pfändungsvariante, denn hier steht tatsächlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür des Schuldners und pfändet Haushaltsgegenstände, aus deren Verkauf die offene Forderung dann bedient wird. Wann die Sachpfändung im Forderungsmanagement eine Rolle spielt und wie sie in der Praxis abläuft, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Der gerichtsvollzieher klingelt zur Sachpfändung

Zur leichteren Verortung: Als Pfändungsmaßnahme ist die Sachpfändung eine von mehreren Optionen in der Zwangsvollstreckung. Und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wiederum sind im professionellen Forderungsmanagement in der nachgerichtlichen Bearbeitung vorgesehen. Das bedeutet, bevor eine Sachpfändung beim Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann, braucht es einen sog. Titel. Dieses gerichtliche Dokument, bspw. ein Urteil, gerichtlicher Vergleich oder ein Vollstreckungsbescheid, sichert eine Forderung für mindestens 30 Jahre ab und macht die Zwangsvollstreckung überhaupt erst möglich. Der Sachpfändung geht also immer eine gewisse Historie im Forderungsmanagement voran.

Der Weg zur Sachpfändung

Für Gläubiger gibt es mehrere Wege, zu einem Titel zu kommen. Der häufigste ist dabei das gerichtliche Mahnverfahren. An dessen Ende steht zwangsläufig eines der folgenden drei Szenarien:

  1. eine Zahlungsvereinbarung: dann hat sich die Schuldnerseite nach dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid einsichtig gezeigt und sich mit dem Gläubiger bzw. dessen Vertretung auf eine Zahlungslösung verständigt
  2. ein streitgerichtliches Klageverfahren: dann hat sie Schuldnerseite dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid fristgerecht widersprochen und die Klage ist der nächste logische Schritt in der Verfolgung der offenen Forderung
  3. die Titulierung: dann hat die Gegenseite dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen, womit dieser als vollwertiger und vollstreckbarer Titel gilt

Mit der Titulierung wird quasi das Scheunentor zur Zwangsvollstreckung aufgestoßen. Und das bedeutet, dass nun sämtliche Maßnahmen, wie unterschiedliche Pfändungsvarianten oder der Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Verfügung stehen. Dabei ist die Sachpfändung tatsächlich nur eine Spielart in der Zwangsvollstreckung. Weitere sind die Lohn-, Konto-, Steuer- oder Kautionspfändung sowie die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Abnahme der Vermögensauskunft oder der Verhaftung des Schuldners.

Sachpfändung in der Praxis

Ganz pragmatisch funktioniert eine Sachpfändung genauso, wie man sich das landläufig vorstellt: Der Gerichtsvollzieher klingelt unangemeldet beim Schuldner an der Haustür und hat eine Berechnung der offenen Forderung dabei. Dann betritt er die Wohnung und schaut sich an welche Gegenstände von Wert sind und nicht unterhalb der Pfändungsgrenze liegen. Diese wertvollen Gegenstände werden dann gepfändet und landen schließlich in der Tilgungsmasse, aus der die offene Forderung teilweise oder vollständig bedient wird.

Sind Schuldner nicht zu Hause, hinterlässt der Gerichtsvollzieher eine Mitteilung im Briefkasten des Schuldners, der dann innerhalb von 14 Tagen beim Gerichtsvollzieher vorstellig werden muss. In diesem Termin wird dann geklärt, ob und was pfändbar ist und ersatzweise die Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) abgelegt. Die Abnahme der Vermögensauskunft wird in aller Regel parallel mit der Sachpfändung beauftragt.

Auch wenn sie sicherlich die spektakulärste und bekannteste Form der Pfändung ist, spielt die Sach- oder Taschenpfändung im professionellen Forderungsmanagement tatsächlich eine eher untergeordnete Rolle. Denn leider führt sie eher selten zum gewünschten Ergebnis – zu hoch sind die Pfändungsfreigrenzen und zu wenig dürfen Gerichtsvollzieher tatsächlich mitnehmen. Und erfahrungsgemäß halt sich der Anteil an Schuldnern, die einen Picasso an der Wand hängen haben, in Grenzen.

Die weitaus aussichtsreicheren Alternativen sind die anderen Pfändungsmaßnahmen via Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), die sich direkt an Drittschuldner (Banken, Arbeitgeber, Finanzämter und Vermieter) richten und hier ohne den Umweg über den Schuldner auf dessen Vermögenswerte zugreifen. Spezialisierte Inkassodienstleister, die titulierte Forderungen bearbeiten, wissen sehr genau über die finanziellen Verhältnisse der Schuldner Bescheid, denn ein lückenloses Bonitätsmonitoring ist immer Bestandteil einer zielgerichteten Strategie in der Zwangsvollstreckung. Dadurch eröffnen sich attraktive Zugriffsmöglichkeiten und die Vollstreckungsarbeit kann sich an genau die richtige Stelle wenden.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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