Mahnbescheid: Frist einhalten

Forderungsmanagement ist immer auch Zeitmanagement. Speziell im gerichtlichen Mahnverfahren gilt beim Antrag auf Mahnbescheid: Frist einhalten! Wer hier zu lange wartet, riskiert die Verjährung seiner Forderung und bleibt auf seinen Kosten sitzen. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, warum beim Mahnbescheid Frist immer ein Thema ist, und wie ein straffes Forderungsmanagement aussehen soll.

Mahnbescheid Frist

Obwohl Gläubiger theoretisch direkt ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen können, sind die eigene betriebliche Mahnung und die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Inkasso und Forderungsmanagement sinnvolle Schritte in der Verfolgung ungeklärter Forderungsangelegenheiten. Das hat mehrere Gründe:

  • Ein guter Teil der unbezahlten Forderungen wurde tatsächlich nur vom Kunden übersehen. Ein Erinnerungsschreiben bewirkt dabei viel mehr, als direkt ins gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen.
  • Über innovative Ansätze im Forderungsmanagement, bspw. im Mediativinkasso, funktioniert die Arbeit an offenen Forderungen als Investment in die Kundenbeziehung. Dieses Moment bleibt im gerichtlichen Mahnverfahren komplett außen vor.
  • Die Mahnbescheid Frist, sprich die Zeitspanne, in der der Mahnbescheid beantragt werden muss, um die Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens in Anspruch nehmen zu können, beträgt immerhin 3 Jahre. Zeit genug also, um andere Wege im Forderungsmanagement zu nutzen. Die Chance zum rechtzeitigen Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren bleibt erhalten.

Frist und Optionen

Mahnbescheid Frist

Solange der Mahnbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Jahren nach Einsetzen des Verzuges – also nachdem die Forderung hätte bezahlt werden müssen – beantragt wird, funktioniert die Verjährungshemmung. Jedoch: Der Mahnantrag ist im gerichtlichen Mahnverfahren nur die halbe Miete. Der Mahnantrag allein schiebt die Verjährung der Angelegenheit nur für ein weiteres halbes Jahr auf. Erst der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Antrag auf Vollstreckungsbescheid, vervollständigt die Verjährungshemmung. Der (unwidersprochene) Vollstreckungsbescheid ist nämlich ein sog. Titel. Die Forderung ist damit für 30 Jahre abgesichert und über die Titulierung ergeben sich völlig neue Möglichkeiten in der Arbeit an der Forderung. Für titulierte Forderungen steht nämlich das volle Instrumentarium der Zwangsvollstreckung zur Verfügung: Vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über die Einbindung von Drittschuldnern oder die Abgabe einer Vermögensauskunft bis zur klassischen (wenn auch seltenen) Taschenpfändung schuldnerischer Vermögenswerte durch den Gerichtsvollzieher und dem Haftbefehl.

Beim Mahnbescheid Frist und Möglichkeiten zu kennen, ist also von ganz entscheidender Bedeutung, wenn es um die Frage geht, ob der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren lohnt. Grundsätzlich ist der Schritt aber immer sinnvoll und zwar aus mehreren Gründen:

  1. steigen die Chancen an die offene Forderung zu kommen, wenn sich die Zugriffsmöglichkeiten erweitern – speziell über den langen Zeitraum,
  2. signalisiert der Mahnbescheid frist- und formgerecht, dass es der Gläubiger mit der Verfolgung der Forderung ernst meint, und
  3. bedeutet jedes gerichtliche Mahnverfahren, ein bestimmtes Signal an den Markt zu senden, nämlich dass Gläubiger auf der Bezahlung ihrer Forderungen bestehen und Betrügern keine Chance geben.

Fazit

Beim Mahnbescheid kommt es wie im gesamten Forderungsmanagement vor allem auf ein vernünftiges Zeitmanagement an, damit sich Gläubiger keine Chancen nehmen. Die Zusammenarbeit mit einem Inkasso Büro empfiehlt sich dabei schon allein deshalb, weil die Einhaltung von Fristen dann in professionellen Händen liegt.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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