Juristensprache: Was macht sie so kompliziert?

Nominalstil, Schachtelsätze, mehrfache Verneinungen und zig Bedingungen und Unterbedingungen, unter denen dieses und jenes gestattet ist oder auch nicht, Querverweise, Abkürzungen und Standardkommentare: Juristensprache ist eine ganz eigene Welt, die gerade Laien oft Rätsel aufgibt. In diesem Blogbeitrag unternehmen wir daher den Versuch, die komplexe juristische Fachsprache zu enträtseln und bauen Berührungsängste ab.

Juristensprache

Dabei lässt sich die Konfrontation mit der juristischen Sprachwelt auch im Alltag kaum vermeiden: Wer einen Vertrag schließt, sich für einen Webservice anmeldet, ja selbst wer einfach etwas googelt, erkennt automatisch oder mit einem kleinen Haken Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzklauseln, Dienstleistungsumfänge und –beschreibungen, Nutzungsbedingungen, Zahlungs- und Auszahlungskonditionen, Provisionsregelungen, Abschlags- und Akontozahlungen und mehr dergleichen an. Kurz: Schon dem juristischen Fachvokabular lässt sich praktisch nicht entkommen. Das gilt in besonderem Maße für das Inkasso, denn dabei handelt es sich schlussendlich um eine waschechte Rechtsdienstleistung (noch so ein Juristenwort), und diese muss entsprechend streng nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erfolgen.

Wieso das Ganze?

Die Komplexität der Juristensprache lässt sich aus mehreren Umständen heraus erklären:

  1. verfolgen juristische Texte immer das Ziel, möglichst jeden Aspekt eines Sachverhaltes mit zu erfassen. Das führt dann zu Konstruktionen wie diesem hier aus einem Urteil des BGH:

    Bei der objektiven Gesamtwürdigung der Umstände kann insbesondere zu berücksichtigen sein, dass ein Schenker, der dem Beschenkten durch eine umfassende Vollmacht die Möglichkeit gegeben hat, in seinem Namen in allen betreffenden Angelegenheiten tätig zu werden und erforderlichenfalls auch tief in seine Lebensführung eingreifende Entscheidungen zu treffen, zu denen er selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, einen schonenden Gebrauch von den sich hieraus ergebenden rechtlichem Befugnissen unter bestmöglicher Wahrung der persönlichen Autonomie erwarten darf.

    Übersetzet bedeutet das etwa: Nutze Deine Verfügungsmacht über jemanden nicht unnötig aus. Fertig.

  2. legen Juristen immer schon erheblichen Wert auf sprachliche Präzision. Deshalb werden Umstände, die in der Lebensrealität identisch sind, haarklein voneinander unterschieden: aus einer Pfändung wird dann die Durchführung einer geeigneten Pfändungsmaßnahme, weil die Pfändung allein ja streng juristisch noch keine Handlung, sondern nur die Befugnis zur Durchführung dieser Handlung ist.

  3. dient die komplizierte Juristensprache auch zu einem gewissen Grad der Abgrenzung. Sie markiert gewissermaßen die Trennlinie zwischen den Eingeweihten und den Nicht Eingeweihten: Um in der Hochsprache der Juristerei bestehen zu können, braucht es einen kundigen Menschen, sprich einen Rechtsanwalt. (Nicht zufällig besteht in höheren gerichtlichen Instanzen anwaltlicher Zwang, um Nicht-Juristen gegen Übervorteilung zu schützen.)

    Der juristische Code

    Wer sich an die Juristensprache wagen will, braucht Ausdauer, ein gutes Sprachgefühl und vor allem ein Auge für syntaktische Strukturierung. Signalworte wie und, oder, jedoch oder außerdem sowie Kommata vor Relativsätzen und in Aufzählungen kennzeichnen, wie die einzelnen Elemente eines Satzes in einem juristischen Text zueinander stehen. Beispielhaft ist hier §28a (1) des Bundesdatenschutzgesetztes:

    Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und

    1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
    2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,
    3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
      1. der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
      2. zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,
      3. die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und
      4. der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder
    4. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

    Juristensprache

    Was kompliziert aussieht, bedeutet im Grund nur, dass entweder einer von fünf Fällen vorliegen muss (oder-Relation), zu dem jeweils noch die Basisbedingungen kommen (und-Relation). Ein Sonderfall ist Nr.4, die zwar selbst eine oder-Bedingung ist, jedoch vier eigene und-Bedingungen in sich vereint.

    Das Beispiel zeigt, dass es Arbeit mit der Sprache bedeutet, sich in die Juristensprache hineinzudenken. Es zeigt aber auch, dass der juristische Sprachcode durchaus eine Berechtigung hat, wenn er richtig decodiert wird.

    Fazit

    Gerade in der digitalisierten Welt lässt sich der Juristensprache kaum entgehen. Daher lohnt es sich, einige Tipps zu beherzigen und etwas Struktur in das vermeintliche Kauderwelsch zu bringen.

Veröffentlicht unter Kurioses
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