Der Inkassoprozess – zielgerichtet & transparent

Help_optiWie funktioniert Inkasso eigentlich? Diese Frage stellen sich Gläubiger häufig, wenn sie Ihre Zahlungsausfälle an einen entsprechenden Dienstleiester im Forderungsmanagement übergeben. Der Prozess selbst erscheint dabei häufig komplizierter als er tatsächlich ist. Mit diesem Blogbeitrag zeigen wir, was wann warum passiert.

 

Grundsätzlich lässt sich der Ablauf eines Inkassofalles in drei Großbereiche gliedern: 

  • vorgerichtliches Inkasso
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • nachgerichtliche Bearbeitung

Ob ein an einen Inkassodienstleister übergebender Fall all diese Stadien durchläuft, hängt vom Zahlungsverhalten des Schuldners ab. Je früher dieser seiner Verpflichtung nachkommt bzw. sich eine Zahlungslösung erarbeiten lässt, desto schneller wird ein Inkassofall abgeschlossen.

Vorgerichtliches Inkasso

vorgerichtliches_InkassoIn der vorgerichtlichen Bearbeitung von Forderungsausfällen vollziehen sich grundsätzlich vier wesentliche Bearbeitungsschritte, nachdem ein Inkassofall übergeben wurde:

  1. Versand der 1. Inkassomahnung
  2. Versand der 2. Inkassomahnung
  3. Telefoninkasso
  4. Versand Rechtsanwaltsmahnung

Den Teilbereich der vorgerichtlichen Bearbeitung von offenen Forderungen, in dem alles noch ohne hohe Kosten mit dem säumigen Zahler geklärt werden kann, nennen wir auch das Mediativinkasso. In den weiteren Stadien kann zwar immer noch eine einvernehmliche Lösung zur Begleichung des Zahlungsausfalls erarbeitet werden, der mediative Ansatz funktioniert jedoch am besten, bevor gerichtliche Schreiben zugestellt und gerichtliche Verfahrenskosten ausgelöst wurden.

Die vorgerichtliche Bearbeitung besitzt die besten Voraussetzungen für erfolgreiches Mediativinkasso.

Gerichtliches Mahnverfahren

Im gerichtlichen Mahnverfahren geht es nicht grichtliches Mahnverfahrenmehr nur um die Realisierung einer Forderung, sondern auch darum, diese abzusichern. Und zwar gegen Verjährung und Rechtsverwirkung. Dazu wird zunächst ein Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht gestellt. Auf diesen Mahnantrag hin erlässt das Gericht den Mahnbescheid, der dem Schuldner in amtlicher Zustellung zugeht. Nach Ablauf einer 14-Tages-Frist kann vom Gläubiger der Vollstreckungsbescheid beantragt werden, den das Mahngericht ebenfalls erlässt und der dem Schuldner erneut per amtlicher Zustellung zugeht. Dieser Vollstreckungsbescheid gilt – unwidersprochen – als rechtsverbindlicher Titel und kann damit 30 Jahre lang vollstreckt werden. Zugleich markiert er den Übergang zur nachgerichtlichen Bearbeitung.

Nachgerichtliche Bearbeitung

nachgerichtliche BearbeitungDie nachgerichtliche Bearbeitung von Forderungsausfällen verfolgt, wie der gesamte Inkassoprozess, den erfolgreichen Einzug offener Forderungen. Nur sind in diesem Stadium die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, ganz andere. So stehen nachgerichtlich Pfändungsmaßnahmen, die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers aber auch die Auseinandersetzung mit Insolvenzverwaltern auf der To-Do-Liste. Solche Maßnahmen mögen auf den ersten Blick befremdlich klingen, sind jedoch effektiv, um Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Immerhin kommen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für den Schuldner ja nicht aus heiterem Himmel, schließlich hat der jetzt nachgerichtliche Fall sämtliche vorangehenden Stationen durchlaufen. Es ist also davon auszugehen, dass der Schuldner Zeit und Möglichkeiten hatte, sich mit dem Ausgleich der offenen Forderung zu beschäftigen. Dennoch gelingt es verlässlichen Inkassodienstleistern hier einen kommunikativ ausgewogenen Weg zu finden, um Schuldnern und ihren Gläubigern eine passende Zahlungslösung anzubieten.

Fazit

Der Inkassoprozess selbst ist bei genauer Betrachtung überhaupt nicht kompliziert, sondern folgt sehr klaren und nachvollziehbaren Regeln. Die Kunst besteht vielmehr in der situationskonformen Umsetzung des Strukturgerüsts, damit die inkassomäßige Tätigkeit zielgerichtet und mediativ von statten geht.

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