Inkassogebühren: Fantasie und Wirklichkeit

Überhöht, dreist, unverschämt – mit diesen Adjektiven beschreiben viele Schuldner Inkassogebühren in einschlägigen Internetforen. Der Ärger über die Zusatzkosten ist meist so groß, dass der Blick für die Rechtmäßigkeit der Gebühren fehlt und man im ersten Übersprung emotional reagiert. Dabei sind Inkassogebühren gar keine Fantasiegebilde und haben schon gar nichts mit raffgierigen Geldeintreibern zu tun; tatsächlich sind alle Gebühren, die im Forderungsmanagement relevant sind, gesetzlich geregelt und damit eher trockene Juristerei als überbordende Einbildung. Was es mit den Gebühren auf sich hat und wie sie zustande kommen, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Inkassogebühren als Geldbündel dargestellt

Inkasso ist eine Dienstleistung und deshalb natürlich nicht kostenlos. Der Unterschied zwischen professionellem Forderungsmanagement und anderen Dienstleistungen besteht aber darin, dass die Kosten vom Schuldner zu tragen sind, weil sie einen Verzugsschaden darstellen. Würde der Inkassodienstleister seine Gebühren zunächst an den Gläubiger berechnen, und dieser sie dann wiederum vom Schuldner verlangen, ergäbe sich daraus sofort das nächste Schuldverhältnis und möglicherweise sogar der nächste Inkassofall. Dann würde das Inkasso Büro seine eigenen Gebühren als Hauptforderung beim Schuldner realisieren, und auf diese Forderung kämen direkt neue Gebühren – ein ewiger Kreislauf.

Um genau das zu verhindern, werden Inkassogebühren direkt von der Schuldnerpartei verlangt, die damit die Chance hat, über eine Voll- oder Ratenzahlung schuldenfrei zu werden. Inkassogebühren und die gesetzliche Abrechnungspraxis schützen also den Schuldner vor immer weiteren Kosten. Das nennt sich Schadensminderungspflicht und ist ein Fundament im seriösen Forderungsmanagement.

Gesetzliche Grundlage

Die Höhe von Inkassogebühren richtet sich einerseits nach der Höhe der Forderung; andererseits kommt es auch noch auf den Gebührensatz an. Hier sieht das Gesetz (§ 4 Abs. 5 RDGEG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG) nämlich unterschiedliche Geschäftsgebühren vor, maximal eine 1,3-fache Gebühr. Das bedeutet, Inkassokosten sind keine fixe Größe, sondern eine Variable, die von den Umständen abhängt. Beispielsweise liegen Inkassogebühren bei einer Forderung von bis zu 500 EUR zwischen 45,00 und 58,50 EUR. Je nachdem, ob eine 1,0-fache, oder die volle 1,3-fache Gebühr zugrunde gelegt wird.

Justicia wacht über die gestzliche Grundlage für Inkassogebühren

Seit 2013 sind Inkassogebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geknüpft. Das bedeutet, dass ein Inkassodienstleister dieselben Gebühren verlangen darf, die ein Anwalt verlangen muss. Die Unterschiede zwischen Inkasso und Anwalt und Können und Müssen sind auf dem Blog ausführlich erklärt.

Kostenrechtfertigung

Inkassogebühren sind schon allein deshalb gerechtfertigt, weil sie ja überhaupt erst entstehen, weil Schuldner nicht rechtzeitig (oder gar nicht) bezahlen. Nur aufgrund dieses Verschuldens entstehen überhaupt Zahlungsstörungen und wird die Arbeit an ihnen notwendig. Diese Arbeit ist es, die schließlich und endlich bezahlt werden muss. Und das fairerweise von derjenigen Seite, die die Störung im Bezahlfluss zu verschulden hat.

Fazit

Inkassogebühren sind gesetzlich geregelt und damit höchst transparent. Zudem schützt die direkte Weiterberechnung an Schuldner diese sogar vor einer immer weiterführenden Schuldenspirale.

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