Inkasso Titel erwirken, verwalten und realisieren

Ist der Titel einmal erwirkt, geht es im Grunde immer um dasselbe, nämlich die Realisierung. Damit das auch gelingt, ist es immer hilfreich, einen spezialisierten Dienstleister mit ins Boot zu holen, denn die Arbeit an Titeln verlangt eine vernünftige Strategie und mitunter einiges an Knowhow. Daneben kann auch der Verkauf von Titeln eine Option sein, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend sind. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie Inkasso Titel realisieren, hilft und wann Alternativen lohnenswert sind.

Inkasso Titel: Bargeld und Richterhammer

Titel fallen nicht vom Himmel, sondern sind das Ergebnis eines vorangegangenen Erwirkungsprozesses. Das kann ein streitgerichtliches Klageverfahren sein oder ein gerichtliches Mahnverfahren – am Anfang steht dabei aber immer eine zahlungsgestörte Forderungsangelegenheit, die im Regelfall auch bereits mehrere Stadien im professionellen Forderungsmanagement durchlaufen hat. Eines ist jedoch allen Titeln gemeinsam, unabhängig davon, wie der Weg zu ihrer Erwirkung nun aussah: Sie sind mindestens 30 Jahre gültig und eröffnen das volle Instrumentarium spannender Zugriffsmöglichkeiten in der Zwangsvollstreckung.

Drei Wege zum Titel

Nach deutschem Recht tragen eine ganze Reihe gerichtlicher Dokumente das Prädikat Titel. Dazu gehören unter anderem:

  • Gerichtsurteile
  • gerichtliche Vergleiche
  • Vollstreckungsbescheide
  • Kostenfestsetzungsbeschlüsse

All diese Titel lassen sich ohne weiteres zur Bearbeitung und korrekten Beauftragung der Zwangsvollstreckung an einen Dienstleister übergeben. Wie genau Gläubiger aber zu diesen Titeln kommen, skizzieren wir für die drei häufigsten Titelvarianten, Urteil, Vergleich und Vollstreckungsbescheid in den folgenden drei Fallbeispielen. Ausgangspunkt ist immer eine alltägliche Situation:

Kunde K ordert im Onlineshop O Waren, bekommt diese geliefert und bezahlt dann nicht. Ein klassischer Fall für eine Zahlungsstörung bei Warenlieferung.

Urteil

Der Weg zum Urteil führt immer über ein streitgerichtliches Klageverfahren. Im konkreten Fall bedeutet das, O hat gegen K geklagt, und der Fall ist schließlich vor dem Amtsgericht gelandet. Hier bekommt O Recht und K wird dazu verurteilt, die bestellte Ware zu bezahlen. In der Folge erhält O das entsprechende Urteil und kann damit in die Vollstreckung gehen, denn das Urteil ist ein Titel.

Gerichtlicher Vergleich

Auch für den gerichtlichen Vergleich ist ein streitgerichtliches Klageverfahren unumgänglich. Statt eines Urteils vergleichen sich die Parteien dann jedoch. Im Fallbeispiel kann das so aussehen, dass K Mängel an der Ware geltend macht und O die Forderungssumme nach unten korrigiert. Dann wird ein gerichtlicher Vergleich ausgehandelt, in dem steht, dass K O die verminderte Vergleichssumme zu bezahlen hat. Wiederum bekommt O den Vergleich und hat damit einen vollstreckungsfähigen Titel in der Hand.

Vollstreckungsbescheid

Der Weg zum Vollstreckungsbescheid führt über ein gerichtliches Mahnverfahren. Das ist ausdrücklich kein Klageverfahren! Gläubiger bzw. ihre Vertreter beantragen zunächst den Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht – dafür sieht der Gesetzgeber ein spezielles Formular vor. Anschließend erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid, der der Gegenseite dann in amtlicher Zustellung zugeht. Nach einer 14-tägigen Widerspruchsfrist wird der Vollstreckungsbescheid als zweiter Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens beantragt und gilt (unwidersprochen) als vollwertiger Titel und ist natürlich auch vollstreckbar.

Strategie und Bonitätsmonitoring

Der Teufel steckt beim Titel wie so oft im Detail, denn die Titulierung allein bedeutet nicht, dass die Schuldnerseite auch zahlt. Es braucht also eine passende Strategie in der Zwangsvollstreckung, damit aus theoretischem Geld auch bare Münze wird. Im Inkasso Titel zu realisieren bedeutet in diesem Zusammenhang immer ein lückenloses Bonitätsmonitoring der Schuldnerseite, denn so lassen sich Zugriffsmöglichkeiten identifizieren und nutzen. Der zweite Teil einer vernünftigen Strategie für den zielführenden Umgang mit Titeln ist dann die richtige Vollstreckungsmaßnahme zur richtigen Zeit. Hier bietet das Instrumentarium mehrere Pfändungsvarianten aber auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Welche Maßnahme im nachgerichtlichen Inkasso Titel wirklich in echtes Geld umwandelt, hängt immer vom Einzelfall ab.

Titelverkauf

Wer die Vollstreckungskosten scheut, dringend Geld braucht oder den einmal erwirkten Titel schlicht los haben will, hat die Möglichkeit, die Titelrechte an einen Dritten zu verkaufen, der sich dann auf eigene Kosten um die Realisierung kümmert. Die Rede ist hier vom sog. Titelverkauf. Der Kaufpreis wird hier jedoch immer deutlich unter dem Nennwert liegen, da der Titelkäufer selbstverständlich einen Gewinn machen möchte. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Vollstreckungskosten im Titelsplitting abzugeben und den Dienstleister dafür bei Erfolg an der titulierten Forderung zu beteiligen. Beide Varianten sind immer individuelle Vereinbarungen und keine Lösungen von der Stange.

Veröffentlicht unter Juristisches
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