Inkasso Rechnung

Inkasso Rechnung oder Inkasso Mahnung? Oder doch Inkassoabrechung? Was genau ist denn nun die Inkasso Rechnung, und wer muss sie eigentlich bezahlen? Berechtigte Fragen, die Antworten verdienen. Wir geben sie in diesem Blog.

Bargeld spielt bei der Inkasso Rechnung nur selten eine Rolle

Was in Bezug auf die Inkasso Rechnung für Verwirrung sorgt, sind vor allem die vielen unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die im professionellen Forderungsmanagement in Umlauf sind. Als da wären:

  • Die Inkassoabrechnung, in der das Inkasso Büro mit dem Mandanten abrechnet. Ob diese Inkassoabrechnung ein Guthaben oder einen offenen Betrag ausweist, hängt zu allererst vom Ausgang der Realisierungsarbeit ab. War der Inkassoprozess erfolgreich, steht auf der Inkassoabrechnung der Durchleitungsbetrag als Guthaben für den Mandanten, wird ein Inkassofall vorgerichtlich negativ abgeschlossen und geht auch nicht ins gerichtliche Mahnverfahren über, weist die Abrechnung bspw. Auslagen für Rechercheleistungen aus.

  • Die Auslagen- bzw. Vorschussrechnung ist eine Rechnung, die der Inkassodienstleister – sofern nicht anders vereinbart – seinem Mandanten stellt, und in der er entweder verauslagte (vorgestreckte) Kosten geltend macht (Bsp.: Bonitätsabfrage) oder einen Kostenvorschuss berechnet, der für einen bestimmten kostenpflichtigen Vorgang im Forderungsmanagement anfällt.

  • Die Inkasso Mahnung ist das Mahnschreiben, das dem Schuldner von Seiten des Inkassounternehmens zugeht, und in dem der Dienstleister die Hauptforderung seines Mandanten sowie Mahn- und Inkassogebühren geltend macht und natürlich gesetzeskonform aufschlüsselt.

Wer zahlt was?

Grundsätzlich sind alle Kosten, die im Inkasso anfallen, ein Verzugsschaden und sind damit von der Schuldnerseite zu zahlen. Dennoch entstehen verschiedene Kosten innerhalb der Realisierungsarbeit, die zunächst verauslagt werden müssen. Das können Kosten für Adressrecherchen und Bonitätsauskünfte sein (vorgerichtlich), Gerichtskosten, bspw. für den Antrag auf Mahnbescheid (gerichtlich), Kosten für Pfändungsmaßnahmen oder Gerichtsvollzieheraufträge (Vollstreckungskosten) oder Kosten für ein lückenloses Bonitätsmonitoring, die in der Titelüberwachung anfallen.

Je nach Stadium bedeutet eine Inkasso Rechnung ganz unterschieldiche Kosten

Bleibt die Frage, wer diese Kosten zu verauslagen hat. Und die Antwort lautet: Es kommt darauf an, welches Kostenmodell ein Inkassodienstleister fährt, wie sich ein Inkassofall entwickelt und ob es auf Gläubigerseite so etwas wie eine Schmerzgrenze bei den Realisierungskosten gibt. Denn welche Kosten überhaupt anfallen, hängt vom Aus- und Fortgang des Einzelfalles ab. Wird die Forderung vorgerichtlich realisiert, fallen logischerweise keine gerichtlichen Kosten an, zahlt ein Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren, bleiben die Kosten für die Vollstreckung aus. Zudem gibt es Modelle, bei denen der Inkassodienstleister zu verauslagende Kosten auf eigenes Risiko trägt und sich dafür im Erfolgsfall einen Teil der Hauptforderung behält – dann ist von Erfolgsprovision die Rede: Tatsächlich eine faire Lösung, da das gesamte Kostenrisiko ja vom Gläubiger an den Dienstleister übergeht. Und für den Fall, dass ein Mandant sämtliche Kosten selbst tragen will, die theoretisch anfallen können, bekommt er diese Koste nach erfolgreicher Realisierung auch vom Schuldner zurück.

Fazit

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der Inkasso Rechnung gibt es also gar nicht, da der Begriff mehrere Bedeutungen zulässt. Außerdem hängen die Konditionen, wer was wann an wen zu bezahlen hat, immens vom Einzelfall ab, sodass es eine allgemeingültige Antwort nicht geben kann. Wichtig ist: Alle Kosten im Inkasso stehen der Gläubigerseite als Verzugsschaden zu!

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