Inkasso für Privatpersonen

Meme_Inkasso_03Inkasso lohnt sich nicht für Privatleute, so die landläufige Meinung. Das ist mit ein Grund, warum viele Forderungen von Privatleuten gar nicht, oder wenn, dann über einen Rechtsanwalt verfolgt werden. Dass die Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro oft eine günstigere Alternative darstellt, ist vielen nicht klar. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wieso sich Inkasso häufig eher rechnet und wie Privatbeziehungen im Mediativinkasso geschützt werden können.

Dabei ist es gleich, ob sich eine private Forderung gegen eine andere Privatperson oder gegen ein Unternehmen richtet. Solange die Forderung nicht bestritten ist, können Inkassodienstleisteraktiv werden und setzen sich für die Realisierung ein. Der <a href="http://blog.collectia.de/inkassoprozess-funktionsweise-inkasso-ablauf-gerichtliches-mahnverfahren/" targert="_blanc" title="Blogbeitrag: Der Inkassoprozess">Ablauf des vorgerichtlichen Inkasso unterscheidet sich dabei nicht von der Vorgehensweise, wenn ein Dienstleister im Forderungsmanagement für einen unternehmerischen Mandanten aktiv wird.

Die Kosten

Der große Unterscheid zwischen den Kosten, die ein Rechtsanwalt für die Verfolgung einer offenen Forderung verlangt und den Inkassokosten für die Verfolgung derselben Forderung ist ihre Höhe. Rechtsanwälte sind von Gesetztes wegen verpflichtet, einen festgelegten Gebührensatz zu verlangen, beispielsweise bei einer Forderungshöhe von 500 EUR rund 45 EUR. Festgeschrieben sind diese Gebühren im §13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Inkassodienstleister sind nicht an diese Gebührenordnung gebunden und können so oft kostengünstiger arbeiten. Wird eine offene Forderung erfolgreich realisiert, werden die Realisierungskosten ohnehin dem Schuldner als Verzugsschaden auferlegt und die Beitreibung ist für den Gläubiger komplett kostenlos.

Private Forderungen

Schulnder_privater_GläubigerOffene Forderungen von Privatpersonen richten sich entweder gegen andere Privatleute oder gegen Unternehmen. Damit die Zusammenhänge hier deutlich werden, zeigen wir anhand zweier Fallbeispiele, wie solche Forderungsausfälle entstehen können:

Offene Privatforderung gegen ein Unternehmen

Gudrun K besitzt ein abbezahltes Einfamilienhaus und ist Kundin eines örtlichen Versorgungsunternehmens V. Sie zahlt monatliche Abschläge in Höhe von 140 EUR, also rund 1.680 EUR pro Jahr. Nach einem Jahr mit mildem Winter erhält sie eine Verbrauchsabrechnung aus der hervorgeht, dass lediglich 940 EUR verbraucht wurden und ihr die Differenz von rund 740 EUR als Guthaben zusteht. Gudrun K hat nun eine unbestrittene Forderung gegen ihren Versorger. Sie gibt ein Konto an und erwartet den Zahlungseingang. Als dieser auch nach vier Wochen ausbleibt, wendet sie sich telefonisch an ihren Versorger, der die Auszahlung aber aufgrund einer EDV-Umstellung verweigert.

Gudrun K wendet sich an einen Inkassodienstleister I und reicht die Verbrauchsabrechnung als Nachweis der Forderung ein. Inkassodienstleister I übernimmt das Mandat und wendet sich im vorgerichtlichen Mahnwesen an Versorger V. Nach Eingang der ersten Inkassomahnung überprüft V den Sachverhalt erneut und stellt den Irrtum fest. Daraufhin wird die offene Forderungssumme nebst entstandener Nebenkosten an Inkassodienstleister I überwiesen, der die Hauptforderung, sprich die Verbrauchsgutschrift, umgehend an seine Mandantin Gudrun K durchleitet. Damit ist der Fall abgeschlossen.

Offene Privatforderung gegen eine Privatperson

Gudrun K hat das obere Stockwerk ihres Einfamilienhauses an Frederik L vermietet. Die monatliche Kaltmiete beträgt 300 EUR und ist jeweils zum fünfzehnten des Monats fällig. Nachdem Fredrik L in den ersten Monaten regelmäßig bezahlt, bleiben nach einem halben Jahr die Mieten aus. Als Gudrun K der Zahlungsausfall auffällt, spricht sie ihren Mieter auf die offenen Mietschulden an. Frederik L behauptet daraufhin bezahlt zu haben, kann die Zahlung jedoch nicht nachweisen. Als weitere zwei Mieten ausbleiben zieht Frederik L aus und hinterlässt Mietschulden in Höhe von 3×300 EUR, also 900 EUR. Gudrun K hat auf Grundlage des gültigen Mietvertrages eine unbestrittene Forderung über rund 900 EUR gegen ihren (Ex)mieter.

Im Folgenden beauftragt sie Inkassodienstleister I mit der Realisierung der offenen Mietforderung. Als Forderungsgrundlage reicht sie den unterschiebenen Mietvertrag ein. Das Inkassobüro wird daraufhin aktiv und mahnt Frederik L postalisch an. Nachdem Frederik L die zwei Mahnschreiben ignoriert hat, erreichen ihn die Mitarbeiter der Inkassodienstleisters I im telefonischen Mediativinkasso und vereinbaren eine Ratenzahlung mit ihm. Frederik L bezahlt die Gesamtforderung, also die offenen Mieten plus entstandene Gebühren, in sieben Teilraten ab. Nachdem die Ausgaben des Inkassodienstleisters gem. Schadenminderungspflicht gedeckt sind, werden die realisierten Teilzahlungen an Gudrun K durchgeleitet.

Frederik L hat inzwischen eine neue, besser bezahlte Arbeit gefunden und sieht ein, dass er sich gegenüber Gudrun K falsch verhalten hat. Als alle Raten bezahlt sind, entschließt er sich, sich bei seiner ehemaligen Vermieterin zu entschuldigen.

Fazit

Die hier skizzierten Fälle beschreiben selbstverständlich den Idealfall, sind jedoch der täglichen Forderungspraxis entnommen. Sie zeigen aber, wie schnell sich Privatforderungen ergeben können und verdeutlichen, warum die Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister lohnt.

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