Gerichtsvollzieherkosten im Inkasso

Gerichtsvollzieherkosten

Gerichtsvollzieherkosten können im Inkasso entstehen, wenn ein zahlungsgestörter Fall in die Zwangsvollstreckung geht. Dieser Teil einer Forderungshistorie liegt zeitlich nach dem gerichtlichen Mahnverfahren, wenn die Zusammenarbeit mit einem Gerichtsvollzieher infrage kommt. Wie hoch Gerichtsvollzieherkosten sind, wann sie entstehen und welche Bedeutung sie im Forderungsmanagement haben. Zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Das professionelle Forderungsmanagement zeigt: Viele Gläubiger, die noch nie zuvor mit einem Inkassodienstleister zusammengearbeitet haben, sind überrascht, dass der Auftrag an einen Gerichtsvollzieher Kosten verursacht. Dabei stellen solche Kosten immer einen sogenannten Verzugsschaden dar und kommen damit an den Gläubiger zurück, wenn der Schuldner bezahlt bzw. die offene Forderung anderweitig realisiert wird.

Wie hoch sind die Kosten?

Die genaue Höhe der Gerichtsvollzieherkosten richtet sich nach der Tätigkeit, die der Gerichtsvollzieher ausführt. Kosten und Tätigkeiten sind dabei gesetzlich geregelt, nämlich im Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz – GvKostG). Die (in aller Regel) für Inkassogläubiger relevanten Positionen im Kostenverzeichnis des Gesetzes sind:

  1. die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (Nr. 200) und
  2. die Bewirkung einer Pfändung (Nr. 205)

Dabei ist die persönliche Zustellung für rund 10 Euro zu haben, die Pfändung kostet 26 Euro solange sie nicht länger als drei Stunden dauert, was nur äußerst selten vorkommt. Dann würden ab der vierten Stunde 20 Euro je angefangener Stunde hinzukommen (Nr. 500).

Wann entstehen Kosten?

Kosten für die Beauftragung eines GerichtsvollzieherkostenGerichtsvollziehers entstehen frühestens nach der Titulierung einer offenen Forderung, also erst nachdem ein Vollstreckungsbescheid unwidersprochen geblieben ist. Dann werden alle bisher angefallenen Kosten, also die ursprüngliche Forderung, Inkassokosten, Zinsen, etc. tituliert und sind für 30 Jahre abgesichert. Da erst nach der Titulierung die Zusammenarbeit mit einem Gerichtsvollzieher überhaupt infrage kommt, entstehen diese neuen Kosten auch erst nach dem Titel. Dann wird die bisherige Forderungsaufstellung weitergeführt und anhand der Gerichtsvollzieherrechnung (en) nachgewiesen, dass eine (oder mehrere) Vollstreckungen stattgefunden haben und der Schuldner hat auch diese Kosten nachgerichtlich zu tragen.

Wann genau die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers sinnvoll ist, richtet sich nach der Bonität eines Schuldners. Damit in der nachgerichtlichen Titelüberwachung auch tatsächlich nur dann ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird, wenn die Maßnahme gute Aussicht auf Erfolg hat, lohnt gerade in diesem Bereich die zielgerichtete Zusammenarbeit mit einem Dienstleister im professionellen Forderungsmanagement. Ein entsprechendes Inkassobüro verfügt über die nötige Fachkompetenz und wertvolle Erfahrungswerte, um titulierte Forderungen zurückzuholen.

Welche Rolle spielen die Kosten?

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Gerichtsvollzieherkosten kommen im professionellen Forderungsmanagement nur dann zum Tragen, wenn Inkassofälle in die nachgerichtliche Bearbeitung gehen. Und auch nur, wenn tatsächlich ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird und Schuldner nicht bezahlen. Das wiederum passiert aber nur dann, wenn gute Realisierungschancen bestehen und Pfändungsmaßnahmen Erfolg versprechen. Häufig markieren daher Gerichtsvollzieherkosten im professionellen Forderungsmanagement den (vorläufigen) Endpunkt in einer Forderungshistorie.

Fazit

Gerichtsvollzieherkosten haben über alle Fassetten des Forderungsmanagements hinweg keine allzu große Bedeutung da sie vergleichsweise günstig sind. Zudem werden sie wenn überhaupt erst nach einer längeren Forderungshistorie relevant und bieten dann über eine gründliche Titelüberwachung recht gute Erfolgsaussichten.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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