Die ganze Wahrheit über Inkassokosten

Inkassokosten, das sind diejenigen Kosten, die für die Verfolgung offener Posten entstehen, sind ein immer wiederkehrendes Streitthema im professionellen Forderungsmanagement. Wie kann es sein, dass aus einer unbezahlten Forderung von bspw. 50 Euro im Inkasso mehr als 100 Euro werden? Sind die Kosten nicht völlig willkürlich gewählt? Und wofür fallen sie überhaupt an?

Unter die Lupe genommen: Inkassokosten

Solche Fragen ergeben sich in der Schuldnerkommunikation immer wieder, aber auch Gläubiger haben bei der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister im Inkasso selbstverständlich ein Interesse daran zu erfahren, wie sich die Inkassogebühren zusammensetzten, mit denen der säumige Zahler zu rechnen hat. Um hier nun einmal für Klarheit zu sorgen, räumen wir in diesem Blogbeitrag mit den häufigsten Missverständnissen auf.

Wie setzt sich eine Forderung zusammen?

Die Frage nach Inkassokosten ist auch immer die Frage nach der Zusammensetzung der Forderung, die im Inkasso geltend gemacht wird. Denn neben der ursprünglichen Forderung, im Fachjargon „Hauptforderung“, kommt ja dann noch die Nebenforderung obendrauf. Und diese Nebenforderung ist es, um die es letztendlich geht. Unter dem Begriff sind nämlich sämtliche Gebühren und Pauschalen, die in der Forderungsverfolgung anfallen, zusammengefasst.

Dazu gehören bspw. Mahnspesen, die Gläubiger im betrieblichen Mahnwesen, also schon vor dem professionellen Forderungsmanagement im Inkasso, geltend machen. Wird eine zahlungsgestörte Forderungssache dann an einen professionellen Dienstleister abgegeben, kommen die Inkassogebühren dazu. Und weil sich diese nach dem sog. „Gegenstandswert“ einer Forderung richten, und die gesetzliche Staffelung für Forderungen bis 500 EUR ein und denselben Gebührensatz vorsieht, passiert es, dass sich die Gesamtforderung im Vergleich zur Hauptforderung mehr als verdoppelt.

So lässt sich dann erklären, wie aus einer 50 EUR-Hauptforderung bspw. eine 122,50 EUR-Gesamtforderung wird. Die Aufstellung für dieses Beispiel sieht dann wie folgt aus:

Hauptforderung: 50 EUR
betriebliche Mahnspesen: 5 EUR
gesetzliche Inkassogebühren: 58,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale: 9 EUR
Gesamt: 122,50 EUR

Nun lässt sich einwenden, dass hier die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei – ein Argument, mit dem auch wir in der täglichen Arbeit umgehen müssen. Doch tatsächlich ist die Inkassogebühr ja keine Strafe für das Zahlungsversäumnis, sondern schlicht ein Betrag, der den Aufwand, der in der Verfolgung entsteht ausdrückt. Und dieser Aufwand ist nun einmal bei einer 50 EUR Forderung derselbe, wie bei einer 499 EUR-Forderung.

Sind Inkassokosten willkürlich?

Die Inkassokosten selbst sind selbstverständlich nicht willkürlich. Sie richten sich nach der gesetzlichen Grundlage und stehen sogar auf mehreren Gesetzen zugleich. Zunächst ist hier das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) zu nennen, in dem zusammengefasst steht, dass ein Inkassodienstleister dieselben Kosten für eine Tätigkeit im Forderungsmanagement verlangen darf, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit berechnen müsste.

Die nächste Station ist also die Frage, wie hoch diese Rechtsanwaltskosten, an denen sich Inkassogebühren orientieren, denn nun eigentlich sind. Und das steht im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und zwar im §13. Darin sind bspw. für Forderungen bis 500 EUR Gegenstandswert rund 45 EUR als einfache Geschäftsgebühr vorgesehen. Nun rechnen wir ja aber in unserem Beispiel mit Inkassokosten von 58,50 EUR, wie kann das sein?

Das liegt wiederum daran, dass es neben diesen „Grundwert“ auch noch auf den Gebührensatz ankommt. Der steht im Gesetzesanhang in der Gerichtskostentabelle. Damit soll den unterschiedlichen Aufwänden, die Tätigkeiten in der Rechtsdienstleistung bedeuten, Rechnung getragen werden. So ist für das Verfolgung einer offenen Forderung ein 1,3-facher Gebührensatz vorgesehen. Und 45 mal 1,3 ergibt dann 58,50 EUR.

Was wird mit den Zusatzkosten bezahlt?

Im Grunde ist diese Frage schon beantwortet: Die Inkassokosten fallen für die Verfolgung an sich an. Denn einer offenen Forderung hinterherzulaufen verursacht Arbeit, die natürlich bezahlt werden muss. Wenn Mitarbeiter eines Inkassounternehmens bspw. eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA einholen, kostet das Zeit. Eine Forderungssache korrekt in einer Inkassosoftware anzulegen kostet ebenfalls Zeit und auch Papier für Mahnungen, Briefumschläge und Porto gibt es nicht geschenkt: Inkassokosten bezahlen also ganz einfach den Mehraufwand, der beim Inkassodienstleister für die Forderungsverfolgung entsteht. Ganz einfach.

Veröffentlicht unter Inkasso
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